Mitteilung vom
In der Gemeinde Röthenbach i. E. gilt ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).
Die aktuell geltenden Massnahmen finden Sie hier.
Ausserhalb dieser Verbotszonen darf Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Alle Feuer sind jederzeit zu überwachen und Funkenwurf ist sofort zu löschen. Bei Wind ist vollständig auf das Feuern zu verzichten. Zudem sind die Anweisungen der lokalen Behörden zu befolgen.