Gemäss Gewässerschutzgesetzgebung haben die Gemeinden dafür zu sorgen, dass auch die privaten Abwasseranlagen in einem ordentlichen Zustand gehalten werden. Der Kanton unterstützt dabei die Gemeinden mit Beiträgen aus dem Abwasserfonds. Der Gemeinderat hat beschlossen, vorerst die Zustandsuntersuchungen der privaten Abwasserleitungen durchzuführen. Auf die Zustandsuntersuchungen der privaten Hofdüngeranlagen wird im Moment verzichtet. Für die Projektierung der Zustandsuntersuchungen privater Abwasseranlagen hat der Gemeinderat an der Sitzung vom 3. Februar 2025 einen Projektierungskredit von Fr. 10‘000.00 bewilligt. Die BSB + Partner Ingenieure und Planer AG ist mit der Erstellung des Konzeptes beauftragt worden.
Mitteilungen
2025
Seit mehr als 40 Jahren besteht die Stockwerkeigentümergemeinschaft Mehrzweckgebäude Hübeli zwischen der Kirch- und der Einwohnergemeinde. Im Juni 2022 hat das Volk mit klarem Mehr der notwendigen Sanierung und einer zukunftsgerichteten Erweiterung des Mehrzweckgebäudes «Hübeli» zugestimmt. Die Erweiterung beinhaltete u.a. den Anbau einer Bühne und einer Gastroküche. Die Bauarbeiten sind im Frühling 2024 beendet worden. Aufgrund der erfolgten Erweiterung der Mehrzweckanlage ist eine Abänderung des Stockwerkeigentums erforderlich. Weil sich die Wertquoten der Stockwerkeigentümer verändert, muss auch die Begründungserklärung erneuert werden. Dies setzt eine Beurkundung beim Notar voraus.
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 3. Februar 2025 die Urschrift zur Abänderung von Stockwerkeigentum und das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft Mehrzweckgebäude Hübeli mit den dazugehörenden Aufteilungsplänen genehmigt.
Die Einwohnergemeinde Röthenbach beteiligt sich an der Pilotphase 2023-2025 der touristischen Linie Schallenberg. Die bisher bezahlten Defizitbeträge sind mit Fr. 17‘830.15 für das Jahr 2023 und Fr. 2‘954.50 für das Jahr 2024 deutlich unter dem Budgetwert von jährlich Fr. 25‘000 ausgefallen. Zurzeit wird geprüft, ob die touristische Linie Schallenberg in das regionale Angebotskonzept 2027-2023 des öffentlichen Verkehrs aufgenommen werden kann. Damit würde die touristische Linie Schallenberg im Rahmen des Lastenverteilers für den öffentlichen Verkehr vom Kanton und den Gemeinden finanziert. Weil dies frühestens ab dem Jahr 2027 möglich ist, soll nun die Pilotphase um ein Jahr verlängert werden. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 3. Februar 2025 die Beteiligung am Defizitbeitrag 2026 der touristischen Busverbindung über den Schallenberg in der Höhe von maximum Fr. 25‘000 bewilligt.
Im letzten Jahr wurde die Bushaltestelle zuerst im Sinne eines Pilotbetriebes versetzt. Die Erfahrungen mit dem neuen Standort sind positiv ausgefallen. Die Bushaltestelle wurde deshalb nun definitiv am neuen Standort eingerichtet.
Mit den betroffenen Grundeigentümern ist ein Dienstbarkeitsvertrag für die Begründung eines öffentlichen Fahrwegrechtes sowie ein Haltestellerecht für Kursfahrzeuge unterzeichnet worden. Der Gemeinderat hat nun an der Sitzung vom 3. Februar 2025 den Dienstbarkeitsvertrag öffentliches Fahrwegrecht sowie Haltestellerecht Dorfplatz mit dem dazugehörenden Dienstbarkeitsplan genehmigt.
Der Gemeinderat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Postplatz seinen bisher durch die Postautohaltestelle begründeten «öffentlichen Charakter» verloren hat. Beim Postplatz handelt es sich um einen privaten Platz. Zum Parkieren stehen weiterhin der Rössliplatz und bei Bedarf der Dorfplatz zur Verfügung.
Auf dem Wanderweg zwischen dem Dorf Röthenbach und Häberen sollen zwei Weidezaundurchgänge installiert werden. Der Wanderweg muss dadurch für den Viehauftrieb bzw. Viehabtrieb nicht mehr mit Viehhüterdrähten abgesperrt werden. Das Überspannen des Wanderweges mit Viehhüterdrähten ist insbesondere für den Veloverkehr gefährlich. Für die Anschaffung der beiden Weidezaundurchgängen hat der Gemeinderat am 13. Januar 2025 einen Nachkredit von Fr. 1‘720 bewilligt.
Gesuchsteller: | Christian Flükiger, Fischbach 42, 3538 Röthenbach |
Projektverfasser: | Rüegsegger Holzbau AG, Rambach 348c, 3618 Süderen |
Bauvorhaben: | Neubau Jauchekasten und Anbau Milchraum |
Standort: | Fischbach 42, Röthenbach, Parzelle-Nr. 199 |
Zone: | Landwirtschaft |
Beanspruchte Ausnahmen: | keine |
Schutzbestimmungen: | Gewässerschutzbereich A |
Auflage- und Einspracheort: | Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E., Dorf 6, 3538 Röthenbach i. E. Auflage ebenfalls online unter dem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20289 |
Auflage- und Einsprachefrist: | 17.02.2025 |
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Lastenausgleichsbegehren (Art. 30 und 31 kant. Baugesetz) sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist einzureichen. Hinweise: Lastenausgleichsansprüche die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Röthenbach i. E., 09.01.2025, Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
Der Gemeinderat hat die Ressorts am 13. Januar 2025 wie folgt zugewiesen:
Präsidiales | Matthias Sommer |
Finanzen und Bauen | Hans Rudolf Gasser |
Bildung | Tanja Kiener-Strahm |
Sicherheit | Ernst Linder |
Soziales | Kathrin Schönholzer-Strahm |
Ver- und Entsorgung | Stefan Schenk |
Verkehr und Wirtschaft: | Michael Schlüchter |
Gesuchsteller: | Heinz Stucki, Schindellegi 307, 3538 Röthenbach i. E. |
Projektverfasser: | Rüegsegger Holzbau AG, Rambach 348c, 3618 Süderen |
Bauvorhaben: | Abbruch und Wiederaufbau Wohnteil |
Standort: | Schindellegi 307, Röthenbach i. E., Parzelle-Nr. 713 |
Zone: | Landwirtschaft |
Beanspruchte Ausnahmen: | Unterschreitung Strassenabstand, Art. 80 SG |
Schutzbestimmungen: | Gewässerschutzbereich B |
Auflage- und Einspracheort: | Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E., Dorf 6, 3538 Röthenbach i. E. Auflage ebenfalls online unter dem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20289 |
Auflage- und Einsprachefrist: | 10.02.2025 |
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Lastenausgleichsbegehren (Art. 30 und 31 kant. Baugesetz) sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist einzureichen.
Hinweise: Lastenaugsgleichsanpsrüche die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Röthenbach i. E., 30.12.2024, Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
2024
Für den Ersatz des grossen Tisches beim Grillplatz des Aussichtsturmes Gauchernwald hat der Gemeinderat am 17. Dezember 2024 einen Nachkredit von Fr. 1‘500.00 bewilligt.
Das Angebot „Onleihe“ der Stadtbibliothek Burgdorf ermöglicht es, Bücher, Zeitschriften, Filme, Hörspiele und Hörbücher sowie Musik online auszuleihen. Entsprechende Abonnemente können über die Gemeindebibliothek Röthenbach abgeschlossen werden. Ein Jahresabonnement kostet Fr. 30.
Die Gemeindeversammlung hat am 31.05.2024 genehmigt:
- Schulreglement 2012 mit Teilrevision 2024, Inkraftsetzung 01.08.2025
Der Gemeinderat hat am 11.11.2024 genehmigt:
- Strassenverzeichnis zu Strassenplan 2024, Inkraftsetzung per 01.01.2025
Der Gemeinderat hat am 17.12.2024 genehmigt:
- Schülertransportverordnung 2025, Inkraftsetzung per 01.08.2025
- Gebührenverordnung 2025, Inkraftsetzung per 01.01.2025
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird das Inkrafttreten bzw. die Ausserkraftsetzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Alle Erlasse können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen/bezogen werden und sind unter im Online-Schalter unter www.roethenbach.ch zu finden.
Rechtmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E., erhoben werden.
Der Gemeinderat
Die Gebührenverordnung wurde für das Jahr 2025 überarbeitet. Der Gemeinderat hat die Gebührenverordnung mit folgenden Änderungen genehmigt:
- Art. 3: Neu wird für A3-Ausdrucke der doppelte Clickpreis verrechnet. Aus diesem Grund müssen die Kopierkosten angepasst werden, A3 Ausdrucke kosten neu das Doppelte vom Preis für A4-Ausdrucke.
- Art. 11: Die Gebührenverordnung wird mit dem neuen Angebot „Onleihe“ der Stadtbibliothek Burgdorf ergänzt.
- Art. 20: Die Ansätze Schülertransporte werden angepasst. Neu finanzieren die Anschlussgemeinden die Schülertransportkosten derjenigen SuS, welche die Sekundarschule in Signau besuchen selber. Bisher regelte dies der Sekundarschulverband Signau und die Gemeinden finanzierten dies über die ordentlichen Schulgelder solidarisch. In Röthenbach bezahlt die Gemeinde in der Regel ein Jahresabonnement für den öffentlichen Verkehr (analog SuS, welche die Sekundarschule in Unterlangenegg besuchen). Für diejenigen SuS, welche den öffentlichen Verkehr nicht nutzen können (ehemaliger Schulbezirk Gauchern – Teilgebiet Chuderhüsi Richtung Bowil), werden die Leistungskilometer, welche die zumutbare Strecke übersteigen, entschädigt.
Der Gemeinderat hat am 17. Dezember 2024 beschlossen, die Vorfinanzierung für die private Wasserleitung Fischbachberg-Sahlen im Betrag von Fr. 99‘000 zu übernehmen. Der entsprechende Verpflichtungskredit ist bewilligt worden. Die Gemeinde beteiligt sich jedoch nicht finanziell an den Kosten.
Der Gemeinderat hat am 17. Dezember 2024 beschlossen, sich am Angebot „KulturLegi“ der Caritas zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt gemeinsam mit weiteren Gemeinden des Oberen Emmentals.
Die KulturLegi wirkt Armut entgegen, indem sie Kultur, Bildungs-, Gesundheits- und Sportangebote für Menschen an der Armutsgrenze erschwinglich macht und so ihre Integration in das gesellschaftliche Leben fördert.
Die entsprechende Vereinbarung mit der Caritas Bern ist genehmigt worden.
Die Schülertransportverordnung ist totalrevidiert worden.
Folgende Korrekturen und Anpassungen wurden im Wesentlichen beschlossen:
- Neue Formulierung für Schülerinnen und Schüler, welche den Zyklus 3 in einem durchlässigen Modell besuchen
- Neue Regelung der Transportkosten für Schülerinnen und Schüler, welche den gymnasialen Unterricht besuchen
- Neue Formulierung, welche die Entschädigung von Schülertransportkosten beim Besuch von Privatschulen ausschliesst
- Neue Formulierung, welche die Organisation und die Entschädigung von Schülertransportkosten bei bewilligten, aussergemeindlichen Schulbesuchen ausschliesst
- Weitere kleinere Korrekturen und Ergänzungen
Für die Projektierung der Totalsanierung der Hofzufahrt Grabenmatt hat der Gemeinderat am 17. Dezember 2024 einen Projektierungskredit bewilligt. Die Gerber + Pieren Ingenieure AG ist mit der Projektierung beauftragt worden. Die Gemeinde übernimmt die Vorfinanzierung und beteiligt sich mit voraussichtlich 20 % an den Restkosten nach Abzug der Beiträge von Bund und Kanton.
Die Kehrichtsammlung vom Mittwoch, 1. Januar 2025, wird auf Freitag, 3. Januar 2025 verschoben.
Anastasia Zorina der Musikschule Bantiger eröffnete gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern aus der Talentförderung die Gemeindeversammlung musikalisch mit Geigentönen und Klavier.
85 Stimmberechtigte folgten der Einladung, was eine Stimmbeteiligung von 9.25 % ausmacht.
Die Gemeindeversammlung vom 29.11.2024 hat Folgendes beschlossen:
Budget 2025
Das Budget 2025 bestehend aus:
Aufwand | Ertrag | |
Gesamthaushalt | CHF 5‘315‘010 | 5‘197‘010 |
Aufwand-/Ertragsüberschuss |
| - 118’000 |
Allgemeiner Haushalt | CHF 4‘714‘170 | 4‘564‘170 |
Aufwand-/Ertragsüberschuss |
| - 150’000 |
SF Wasserversorgung | CHF 140’290 | 123‘290 |
Aufwand-/Ertragsüberschuss |
| - 17’000 |
SF Abwasserentsorgung | CHF 213'860 | 246‘360 |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | 32‘500 |
|
SF Abfall | CHF 93‘820 | 104‘720 |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | 10‘900 |
|
SF Fernwärme | CHF 152‘870 | 158‘470 |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | 5‘600 |
|
ist genehmigt worden.
Ersatzwahlen Schulkommission
Andreas Aeschlimann ist als Ersatz für Heinz Bütschi für den Rest der Amtsdauer bis 31.12.2027 in die Schulkommission gewählt worden.
Ausgabe | Redaktionsschluss | Erscheinungsdatum |
LOS Röthebach Nr. 99 | 13.01.2025 | 20.02.2025 |
LOS Röthebach Nr. 100 | 07.04.2025 | 08.05.2025 |
LOS Röthebach Nr. 101 | 21.07.2025 | 21.08.2025 |
LOS Röthebach Nr. 102 | 29.09.2025 | 23.10.2025 |
Die Inseratpreise finden Sie in der Gebührenverordnung. Ortsansässige Vereine und nicht gewinnorientierte Institutionen können pro Ausgabe Inserate bis zu einer halben A4-Seite kostenlos publizieren.
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