Impressionen Gemeinde Röthenbach i. E.
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Online-Schalter

Abfallentsorgung/Kehricht - Informationen und Termine 2024

Im Merkblatt Abfallentsorgung der Gemeinde Röthenbach i. E. finden Sie Informationen zu den Sammelstellen und den Abfuhrtagen.

Das Merkblatt der Kehrichtregion rechtes Zulggebiet beinhaltet die Preise der verschiedenen Kehrichtmarken sowie eine Hilfeliste zur Taxierung von Sperrgut.

Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. gerne zur Verfügung.

Abfallreglement
Abfallverordnung
Abmeldung/Wegzug

Beim Wegzug aus der Gemeinde Röthenbach i. E. melden Sie sich spätestens am Tage des Wegzugs bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach ab. Sie können sich persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. oder online via eUmzugCH abmelden. 

Für ausländische Staatsangehörige mit bestimmten Aufenthaltsbewilligungen, für Wochenaufenthalter/innen sowie für Wegzüge ins Ausland steht eUmzugCH nicht zur Verfügung. 

Bei der persönlichen Abmeldung am Schalter bringen Sie bitte folgende Unterlagen/Informationen mit:

  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Reisepass)
  • Ausländerausweis (ausländische Staatsangehörige)
  • Kontaktperson/Vertreter in der Schweiz (bei Wegzügen ins Ausland) 

Die Abmeldung ist kostenlos.

Abwasserreglement
Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde

Ein Umzug innerhalb der Gemeinde ist spätestens 14 Tage nach dem Umzug bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. zu melden. Die Meldung kann persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. oder online via eUmzugCH erfolgen.

Für ausländische Staatsangehörige mit bestimmten Aufenthaltsbewilligungen sowie für Wochenaufenthalter/innen steht eUmzugCH nicht zur Verfügung. 

Einen Wohnungswechsel innerhalb des Gebäudes melden Sie uns bitte persönlich am Schalter, per E-Mail oder telefonisch. 

  • Bei der persönlichen Umzugsmeldung am Schalter bringen Sie bitte folgende Unterlagen/Informationen mit:
  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Reisepass)
  • Ausländerausweis (ausländische Staatsangehörige) 

Für Schweizer Staatsangehörige betragen die Gebühren Fr. 20.00 pro volljährige Person. 

Umzüge von ausländischen Staatsangehörigen melden wir dem Migrationsdienst des Kantons Bern. Es fallen Gebühren an.

Adressauskunft

Die Einwohnerkontrolle erteilt gestützt auf das Datenschutzreglement Auskunft aus der Einwohnerkontrolle. Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen.

Die Gebühr beträgt Fr. 10.00 bei Barzahlung am Schalter und Fr. 15.00 bei Online-Bestellung mit Rechnung.

Dieser Online-Dienst ist für Einzelauskünfte. Für Listenauskünfte muss zwingend ein schriftliches Gesuch eingereicht werden.

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Gesuchstellende Person
Auskunft über
Maximal 2 Dateien möglich.
50 MB Limit.
Erlaubte Dateitypen: jpg, pdf.
Benötigte Angaben (bitte auswählen, Mehrfachnennung möglich)
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AHV / IV / EO / ALV / FAK / FL - Beiträge

Genauere Informationen über AHV / IV / EO / ALV / FAK / FL - Beitragspflicht finden sie auf der Web-Seite der Ausgleichskasse des Kantons Bern.

AHV-Ausweis / Versicherungsausweis

Informationen über den Versicherungsausweis (früher AHV-Ausweis genannt) finden Sie auf der Web-Seite der Ausgleichskasse des Kantons Bern. Das Formular "Anmeldung für eine Versicherungsausweis" finden Sie ebenfalls dort.

AHV-Formulare

Hier können diverse AHV-Formulare heruntergeladen werden.

Altersleitbild 2022 Oberes Emmental
Altersrente der AHV

Informationen über den Bezug einer Altersrente der AHV finden Sie auf der Web-Seite der Ausgleichskasse des Kantons Bern. Das entsprechende Formular "Anmeldung für eine Altersrente" finden Sie ebenfalls dort.

Anmeldung Bauversicherung GVB

Die obligatorische Bauversicherung können Sie auch online bei der GVB abschliessen.

Anmeldung/Zuzug

Ziehen Sie in die Gemeinde Röthenbach? Herzlich willkommen! Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. an. 

Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche den eUmzugCH nutzt, kann die Umzugsmeldung elektronisch via eUmzugCH erfolgen. Die Vorsprache am Schalter entfällt. 

Für ausländische Staatsangehörige mit bestimmten Aufenthaltsbewilligungen, für Wochenaufenthalter/innen sowie für Zuzüge aus dem Ausland steht eUmzugCH nicht zur Verfügung. 

Bei der persönlichen Anmeldung am Schalter bringen Schweizer Bürger/innen bitte folgende Unterlagen/Informationen mit: 

  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Reisepass)
  • Krankenkassenkarte
  • Familienausweis (wenn minderjährige Kinder)
  • Kopie Sorgerechtsregelung (bei nicht verheirateten oder geschiedenen/getrennten Eltern)
  • Trennungsvereinbarung (falls verheiratet und getrennt / getrennter Wohnsitz) 

Bei der persönlichen Anmeldung am Schalter bringen ausländische Staatsangehörige bitte folgende Unterlagen/Informationen mit: 

  • gültiger, amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Reisepass) 
  • Ausländerausweis mit Abmeldebestätigung der bisherigen Wohngemeinde 
  • Krankenkassenkarte 
  • Arbeitsvertrag 
  • Mietvertrag 
  • Zivilstandsbescheinigung (Heiratsurkunde / Trennungsvereinbarung / Scheidungsurteil) 
  • Geburtsurkunde 
  • Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienausweis (wenn Kinder) 
  • Kopie Sorgerechtsregelung (bei nicht verheirateten oder geschiedenen/getrennten Eltern) 

Für Schweizer Staatsangehörige betragen die Gebühren Fr. 20.00 pro volljährige Person. 

Für ausländische Staatsangehörigen betragen die Gebühren Fr. 25.00 pro volljährige Person. Es fallen zudem Gebühren für die Ausländerausweise an.

 

Informationen für neuzugezogene Personen
In unserer Neuzuzüger-Informationsbroschüre finden Sie die wichtigsten Informationen über unsere Gemeinde. Möchten Sie eine gedruckte Version? Gerne können Sie diese am Schalter der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. abholen. 

Baubewilligungspflicht/-verfahren

Baubewilligungspflichtig sind alle künstlich geschaffenen und auf Dauer angelegten Bauten, Anlagen und Einrichtungen, die in fester Beziehung zum Erdboden stehen und geeignet sind, die Nutzungsordnung zu beeinflussen, indem sie zum Beispiel den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen (Art. 1a Baugesetz).

Bei der Baueingabe, spätestens aber bei der Publikation, müssen die Bauprofile erstellt sein.

Nach der formellen und materiellen Prüfung holt die Gemeinde alle nötigen Fach- und Amtsberichte ein. Ebenfalls wird das Baugesuch veröffentlicht (Publikation Anzeiger). Es ist mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 3 Monaten zu rechnen.

-> Kontaktieren Sie frühzeitig, d. h. unbedingt vor Baubeginn, die Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E., Ursula Schmutz, Tel. 034 491 10 17 (Dienstag und Donnerstag), um die Baubewilligungspflicht zu klären.

Baugesuchsformulare und -pläne

Seit 1. März 2022 ist das Baugesuch in elektronischer Form (eBau) einzureichen. Wir bitten Sie, bei Baueingabe insbesondere Folgendes zu beachten:

Situationsplan 1:500 oder 1:1‘000

  • vom Geometer beglaubigt
  • mindestens Aussenmass des betroffenen Grundrisses
  • Abstände zu Gebäude und Strassen/Wald/Gewässer
  • Datum und Unterschriften
  • Baupolizeiliche Angaben farblich darzustellen
    Rot = Neu       Gelb = Abbruch    

Projektpläne 1:50 oder 1:100

  • Grundriss/e, Fassaden, Schnitt/e
  • Generelle Kennzeichnung der Bauteile anzuwenden:
    Rot = Neu       Gelb = Abbruch          Schwarz = Bestehend
  • Angaben über die Zweckbestimmung der Räume anzugeben
  • Boden- und Fensterfläche einzutragen
  • Datum und Unterschriften

Ausnahmegesuch (PDF)
Sie können das vorstehende Ausnahmegesuch (PDF) verwenden und im eBau unterschrieben hochladen. Das Ausnahmegesuch ist in folgenden Fällen einzureichen:

  • Bauen ausserhalb Baugebiet
  • Unterschreitung minimale Raumhöhe
  • Nichteinhaltung andere kantonalen Vorschriften

Zustimmungserklärung (PDF)
Im ordentlichen Baubewilligungsverfahren wird das Bauvorhaben publiziert. Bei einer kleinen Baubewilligung ist ein vereinfachtes Verfahren ohne Veröffentlichung möglich. Jedoch ist die Zustimmung der betroffenen Nachbarn und privaten Organisationen notwendig. Die Zustimmung kann mit der vorstehenden Zustimmungserklärung (PDF) erfolgen.

Alle Baugesuchsunterlagen sowie Pläne sind in Papierform mindestens in zweifacher Ausführung einzureichen.

eBau
Weitere Details sehen Sie unter dem Online-Schalter-Eintrag eBau.

Beitragsverordnung für private Abwasserleitungen
Benützungsgesuch Altes Schulhaus

Informationen zu den Räumlichkeiten finden Sie in der Rubrik "Mietbare Räume".

Die Benützungsgebühren finden Sie in unserer Gebührenverordnung (siehe Online-Schalter).

Benützungsgesuch Dorfplatz

Informationen zu den Räumlichkeiten finden Sie in der Rubrik "Mietbare Räume".

Die Benützungsgebühren finden Sie in unserer Gebührenverordnung (siehe Online-Schalter).

Benützungsgesuch und Übersicht Parkmöglichkeiten Mehrzweckgebäude Hübeli / Turnhalle

Informationen zu den Räumlichkeiten finden Sie in der Rubrik "Mietbare Räume".

Die Benützungsgebühren finden Sie in unserer Gebührenverordnung (siehe Online-Schalter).

Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis)

Die Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis) wird durch die Wohngemeinde für den Aufenthaltsort (z. B. Arbeitsort) ausgestellt. Der polizeiliche Wohnsitz bleibt bei der Gemeinde Röthenbach i. E.

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Betreibungsregisterauszug

Auszüge aus dem Betreibungsregister können online oder persönlich beim Betreibungsamt Emmental-Oberaargau bestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter dem nachstehenden Link.

Buch "Ein Beitrag zum Täuferjahr 2007" von Johann Riedweil

Eine Täuferfamilie von Kehrsatz entzieht sich um 1700 der Verfolgung durch die Regierung und ihrer Täuferjäger und zieht in den Jura, in den Bucheggberg und ins Emmental. Einzig der jüngste Sohn, der den Hof erbt, bleibt als Burger im Gürbetal. Er und seine Nachkommen unterstützen die Verwandten im Emmental über 150 Jahre. Mit mosaikmässig zusammengestellten alten Texten und Verträgen (vorwiegend in der ursprünglichen Schreibweise wiedergegeben) werden die Gegensätze zwischen Stadt und Land, Burger und Hintersassen, Älplern und Bauern, Herrschaft und Landvogtei, Kirche und Staat am Wendepunkt des Ancien Régime zur neuen demokratischen Rechtsordnung aufgezeigt.

Das Buch kann bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. zum Preis von Fr. 20.00 (exkl. Porto und Verpackung) bezogen werden.

Ein Beitrag zum Täuferjahr 2007

Buch "Rund um Röthenbach in alter Zeit" von Johann Riedweil

Das Buch führt in ein lebendig-buntes Allerlei geschichtlicher Darstellungen von Bauersleuten, Bediensteten, Handwerkern, Chorrichtern, Pfarrherren und Weibeln. Die Geschichten sind gestützt auf alten privaten und öffentlichen Dokumenten wie Kontrakten, Grundbüchern und Kirchenrodeln.
Es handelt sich um Einzel- und Gemeinschafts-Schicksale, über politische, wirtschaftliche und soziale Verhältnisse vom 15. bis ins 20. Jahrhundert.

Das Buch kann bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. zum Preis von Fr. 40.00 (exkl. Porto und Verpackung) bezogen werden.

Rund um Röthenbach in alter Zeit

Bücherwünsche

Informationen zur Bibliothek Röthenbach finden Sie hier.

Haben Sie einen Bücherwunsch? Gerne versuchen wir, diesen nach Möglichkeit zu erfüllen. Bitte füllen Sie das nachstehende Formular aus.

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Datenschutzreglement
Datensperre

Jede Einwohnerin / jeder Einwohner kann von der Gemeinde verlangen, dass seine Daten für Listenauskünfte an private Personen gesperrt werden. Der Nachweis eines schützenswerten Interesses ist nicht erforderlich. Dazu füllen Sie bitte das Formular "Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe an Private" vollständig aus und reichen dieses bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach ein.

eBau – elektronisches Baubewilligungsverfahren

Ab 1. März 2022 sind die Baugesuche elektronisch über eBau einzureichen.
 

  • Das Baugesuch wird im eBau ausgefüllt, das System generiert das Baugesuchsformular.
    -> Das Baugesuchsformular muss ausgedruckt und unterschrieben in zweifacher Form bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
  • Die Baugesuchspläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen sind im eBau hochzuladen.
    ->Die Pläne und Unterlagen sind ebenfalls in zweifacher Form bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Weiter sind folgende Gesuche elektronisch einzugeben:

  • Ausnahmegesuch
  • Gesuch um vorzeitige Baubewilligung
  • Gesuch um Verlängerung der Baubewilligung
  • Gesuch um Genehmigung für Gegenstände von untergeordneter Bedeutung
  • Projektänderungen und nachträgliche Ausnahmegesuche während des Baubewilligungsverfahrens und im Baubeschwerdeverfahren vor der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion
  • Baupolizeiliche Selbstdeklaration
    ->Die beiden Formulare für die Selbstdeklaration der Baukontrollen SB1 und SB2 sind über eBau auszufüllen, auszudrucken und unterschrieben der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Die öffentliche Auflage des Baugesuches wird während der Einsprachefrist in elektronischer Form aufgelegt und wie bisher gewohnt in Papierform auf der Gemeindeverwaltung.

Ergänzungsleistungen

Genauere Informationen, wer Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat, finden Sie auf der untenstehenden Web-Seite der Ausgleichskasse des Kantons Bern. Das entsprechende Antragsformular für den Bezug von Ergänzungsleistungen kann hier heruntergeladen werden.

Erwerbsersatzordnung EO

Informationen über die Erwerbsersatzordnung, kurz EO genannt, finden Sie auf der Web-Seite der Ausgleichskasse des Kantons Bern.

Familienausweis

Das Dokument erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt des Heimatortes.

Familienzulagen

Informationen über die Kinder- bzw. Familienzulagen finden Sie auf der Web-Seite der Ausgleichskasse des Kantons Bern. Das entsprechende Anmeldungsformular zum Bezug von Familienzulagen kann hier heruntergeladen werden.

Feuerwehr Röthenbach i. E.; Übungsprogramm 2024
Feuerwehrreglement
Friedhofreglement
Fristenverlängerung Steuererklärung
Fundbüro

In unserem Fundbüro werden Fundgegenstände aus unserem Gemeindegebiet aufbewahrt. 

Haben Sie einen Gegenstand gefunden? 
Bitte geben Sie diesen bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. ab oder melden Sie sich bei der Polizei. 

Haben Sie einen Gegenstand verloren?
Bitte melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. (034 491 14 05 / info@roethenbach.ch). 

Funktionendiagramm
Funktionendiagramm Schule Röthenbach
Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Damit Sie an Ihrem Anlass eine Festwirtschaft oder eine Bar betreiben können, benötigen Sie eine Gastgewerbliche Einzelbewilligung. Das vollständig ausgefüllte Gesuch ist zusammen mit allen erforderlichen Beilagen bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. einzureichen. Die Formulare sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons Bern.

Gebührenreglement
Gebührenverordnung
Geburtsschein/Geburtsurkunde

Das Dokument erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes.

Handlungsfähigkeitszeugnis

Mit Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) über. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten der KESB Emmental finden Sie unter den nachstehenden Links.

Hausordnung Turnhalle Hübeli

Informationen zu den Räumlichkeiten finden Sie in der Rubrik "Mietbare Räume".

Die Benützungsgebühren finden Sie in unserer Gebührenverordnung (siehe Online-Schalter).

Heimatschein

Einen neuen Heimatschein können Sie beim Zivilstandsamt des Heimatortes bestellen.

Hilflosenentschädigung

Genauere Informationen, wer Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung hat, finden Sie auf der Web-Seite der Ausgleichskasse des Kantons Bern. Das entsprechende Antragsformualr für eine Hilflosenentschädigung finden Sie dort.

Informationen für Bauherrschaft

Nachstehend finden Sie eine Auswahl an Links, welche Ihnen im Rahmen Ihres Bauvorhabens wichtige Informationen liefern können.

IV-Anmeldung

Informationen über die Invalidenversicherung und die entsprechenden Antragsformulare zum Bezug IV-Leistungen finden Sie auf der Web-Seite der IV-Stelle des Kantons Bern.

Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)

Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.

Seit Januar 2017 ist die Gemeinde Röthenbach i. E. öffentlich im ÖREB-Kataster aufgeschaltet.

Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.

Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.

Läutereglement
Leitbild Schule Röthenbach i. E.
Liegenschaftssteuerreglement
Lottos und Tombolas

Tombolas und Lottos sind neu meldepflichtig. Die Meldung ist an die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat, Abteilung Fonds- und Bewilligungen, Kramgasse 20, 3011 Bern, zu richten.
Das Gesuch ist spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung einzureichen.

Weitere Informationen sowie das Onlineformular finden Sie auf der Webseite der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.

Merkblätter der AHV

Hier können diverse Informationen / Merkblätter über die AHV heruntergeladen werden.

Mutterschaftsentschädigung

Informationen über die Mutterschaftsentschädigung (MSE) finden Sie auf der Web-Seite der Ausgleichskasse des Kantons Bern. Das entsprechende Antragsformular für den Bezug von Mutterschaftsentschädigung kann hier heruntergeladen werden.

Neuigkeiten der Ausgleichskasse des Kantons Bern

Die aktuellste Neuigkeiten der Ausgleichskasse des Kantons Bern finden Sie hier:

Organisationsverordnung
Personalreglement inkl. Organigramm
Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung
Reglement Liegenschaften Finanzvermögen
Reglement Spezialfinanzierung Fernwärme
Reglement Spezialfinanzierung Forstwirtschaft
Reglement Spezialfinanzierung Grabunterhalt
Reglement Stockwerkeigentum Hübeli
Reglement über die Mehrwertabgabe
Reglement Übertragung der Aufgaben in den Bereichen der öffentlichen Sozialhilfe, des Kindes- und Erwachsenenschutzes, sowie der externen Kinderbetreuung
Schülertransportverordnung
Schulreglement
Schulzahnpflegereglement
Schwellenkorporationsreglement
Sitzungsreglement Gemeinderat
Steuererklärung ausfüllen

Als steuerpflichtige Person müssen Sie Ihre entsprechende Steuererklärung ausfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern.

Steuererlass

Wer in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, ein Gesuch um Steuererlass einzureichen. Das vollständig ausgefüllte Gesuch mit allen Unterlagen ist bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach einzureichen. Das Formular sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons Bern.

Steuern bezahlen

Informationen über das Bezahlen der Steuern finden Sie auf der Internetseite des Kantons Bern. Zahlungserleichterungen sind mit der Steuerverwaltung des Kantons Bern abzusprechen.

Strafregisterauszug

Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) auf Bestellung erstellt.

Submissions- und Vergebungsrichtlinien
Todesschein/Todesurkunde

Das Dokument erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeortes.

Vaterschaftsentschädigung

Informationen über die Vaterschaftsentschädigung (VSE) finden Sie auf der Web-Seite der Ausgleichskasse des Kantons Bern. Das entsprechende Antragsformular für den Bezug von Vaterschaftsentschädigung kann hier heruntergeladen werden.

Veranlagung nach Art. 41 StG.

Wenn im Zeitpunkt der Veranlagung bereits sicher feststeht, dass die Voraussetzungen für einen ganzen Steuererlass erfüllt sind, kann das steuerbare Einkommen durch einen besonderen Abzug auf Null gesetzt werden. Das Formular ist zusammen mit der Steuererklärung bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. einzureichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons Bern.

vermisste/gefundene Tiere
Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen
Wasserversorgungsreglement
Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung
Weisungen Bibliotheksfonds
Weisungen Ehrungen
Weisungen Fonds Gemeindeentwicklung
Weisungen Stiftung Turm
Wohnsitzbestätigung

Die Wohnsitzbestätigung wird Ihnen zusammen mit einer Rechnung per Post zugestellt (Fr. 20.00 + Fr. 5.00 für Porto und Rechnungsstellung). Die Ausstellung für minderjährige Personen erfolgt kostenlos.

Hinweise zu speziellen Verwendungszwecken:

  • Benötigen Sie eine Wohnsitzbestätigung für die SBB, melden Sie sich bitte mit dem vorgegebenen Formular der SBB am Schalter der Gemeindeverwaltung Röthenbach.
  • Eine Hauptwohnsitzbescheinigung für die nachträgliche Befreiung von der Handänderungssteuer können Sie mit dem nachstehenden Formular bestellen. Bitte vermerken Sie den Verwendungszweck entsprechend.
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Bitte diese einfache mathematische Aufgabe lösen und das Ergebnis eingeben. Zum Beispiel, für die Aufgabe 1+3 eine 4 eingeben.
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.

Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
Dorf 6
3538 Röthenbach i. E.

Telefon
034 491 14 05

E-Mail
info@roethenbach.ch

Montag / Donnerstag / Freitag
08.00–12.00 Uhr / 14.00–16.30 Uhr
Dienstag
08.00–12.00 Uhr / 14.00–18.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen