Impressionen Gemeinde Röthenbach i. E.
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Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2024

Datum
Zeitangabe
20.00 Uhr
Ort
Mehrzweckgebäude Hübeli, Hübeli 33
Veranstalter
Einwohnergemeinde Röthenbach i. E.

Traktanden

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2023
  2. Auflösung Sekundarschulverband Signau sowie Aufgabenübertragung der Sekundarschule an die Einwohnergemeinde Signau, Einführung durchlässiges Schulsystem
  3. Verschiedenes

Gestützt auf Artikel 67 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. liegt das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 31. Mai 2024 in der Zeit vom 1. Juli 2024 bis 31. Juli 2024 in der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. öffentlich auf. Gegen die Abfassung des Protokolls kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Röthenbach i. E. schriftlich Einsprache erhoben werden. 

Die Akten zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. öffentlich auf. 

Der Antrag der Delegiertenversammlung des Sekundarschulverbandes vom 24. April 2024 auf Auflösung an die vier Verbandsgemeinden enthält auch eine Anpassung im Organisationsreglement des Verbandes. Gemäss Art. 38 Gemeindeverordnung sind Reglemente von Gemeindeverbänden, die von den Stimmberechtigten erlassen werden, in allen Verbandsgemeinden aufzulegen. Das heisst, dass die Anpassung des Organisationsreglements des Sekundarschulverbandes Signau ebenfalls zur Einsichtnahme bei der Gemeindeschreiberei Röthenbach öffentlich aufliegt. 

Die öffentliche Auflage des Traktandums 2 umfasst demnach: 

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind in Abstimmungssachen innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, 3550 Langnau i. E. (Art. 67a und Art. 63 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 60 Abs. 1 lit. b VRPG) schriftlich einzureichen. Sie haben einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen (Art. 32 VRPG). 
Es wird auch auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a GG aufmerksam gemacht. 

Alle stimmberechtigten Frauen und Männer sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Der Gemeinderat

Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
Dorf 6
3538 Röthenbach i. E.

Telefon
034 491 14 05

E-Mail
info@roethenbach.ch

Montag / Donnerstag / Freitag
08.00–12.00 Uhr / 14.00–16.30 Uhr
Dienstag
08.00–12.00 Uhr / 14.00–18.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen