Per 1. März 2023 ist das Gesetz über die digitale Verwaltungsführung (DVG) und die Verordnung über die digitale Verwaltungsführung (DVV) in Kraft getreten. Diese gesetzlichen Grundlagen schreiben die digitale Verwaltungsführung im Kanton Bern vor. Das digitale Handeln der Verwaltung ist deshalb künftig die Regel. DVG und DVV gelten für alle Behörden im Kanton Bern, so auch für die Einwohnergemeinden. Die neue Gesetzgebung schreibt weiter vor, dass Behörden, welche noch kein GEVER-System haben, bis spätestens 1. März 2027 eines beschaffen müssen.
Der Gemeinderat hat am 15. Mai 2023 im Sinne eines Grundsatzentscheides beschlossen, die elektronische Geschäftsverwaltung GEVER einzuführen. Für die Erarbeitung eines Ordnungssystems, eines Archivkonzeptes sowie von Organisationsvorschriften hat der Gemeinderat einen Nachkredit von Fr. 18‘000 bewilligt.