Auf den 31. Dezember 2024 haben die untenstehenden Behördenmitglieder der Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. demissioniert. Im Hinblick auf die Ersatzwahlen für den Rest der Amtsdauer 2024–2027 veröffentlicht der Gemeinderat die Namen der Demissionierenden:
Mitglieder des Gemeinderates
Wittwer-Stoller Regina
Vorder Schallenberg 137e, 3618 Süderen
(Ortsbezirk Oberei)
Mosimann Peter
Gauchern 257, 3538 Röthenbach i. E.
(Ortsbezirk Gauchern)
Schulkommission
Bütschi Heinz
Ryffersegghölzli 245, 3533 Bowil
(Ortsbezirk Gauchern)
Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. erhalten hiermit Gelegenheit, Wahlvorschläge einzureichen. Frist: Montag, 30. September 2024 (Poststempel oder Abgabe auf der Gemeindeverwaltung bis 16.30 Uhr).
Das Verfahren richtet sich nach Artikel 53 des Organisationsreglements vom 26. November 2021.
- Bis spätestens am 31. August veröffentlicht der Gemeinderat im Amtsanzeiger die auf Jahresende ablaufenden Amtsdauern. Die Publikation hat die sich zur Wiederwahl Stellenden zu enthalten.
- Mindestens 10 Stimmberechtigte können bis spätestens am 30. September 2024 bei der Gemeindeverwaltung zuhanden der Gemeindeversammlung Wahlvorschläge einreichen; die Zahl der Vorschläge ist nicht begrenzt. Jeder Wahlvorschlag muss das schriftliche Einverständnis des Kandidaten bzw. der Kandidatin enthalten. Die von der Gemeindeverwaltung zu führende Liste der Wahlvorschläge kann von jedermann eingesehen werden.
- Der Gemeinderat hat anschliessend die Möglichkeit, die Wahlvorschläge aus der Bevölkerung zu ergänzen. Sind weniger Wahlvorschläge eingegangen, als Sitze zu besetzen sind, ist der Gemeinderat verpflichtet, mindestens so viele Vorschläge aufzustellen, als zur vollständigen Ergänzung der vakanten Sitze nötig sind.
- Erreicht die Zahl der gültig Vorgeschlagenen gerade die Zahl der zu besetzenden Stellen, so erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagenen als gewählt.
- An der Gemeindeversammlung selbst können keine Wahlvorschläge mehr gemacht werden.
- Sämtliche Wahlvorschläge der Stimmberechtigten und des Gemeinderates sind spätestens 10 Tage vor der Gemeindeversammlung zu veröffentlichen.
Die Wahlvorschläge sind an die Gemeindeverwaltung, Dorf 6, 3538 Röthenbach i. E., zu richten. Auf der Gemeindeverwaltung können entsprechende Formulare bezogen werden.
Röthenbach, 15.08.2024 Der Gemeinderat