Impressionen Gemeinde Röthenbach i. E.
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Totalrevision Schülertransportverordnung

Mitteilung vom

Die Schülertransportverordnung ist totalrevidiert worden. 
Folgende Korrekturen und Anpassungen wurden im Wesentlichen beschlossen:

  • Neue Formulierung für Schülerinnen und Schüler, welche den Zyklus 3 in einem durchlässigen Modell besuchen
  • Neue Regelung der Transportkosten für Schülerinnen und Schüler, welche den gymnasialen Unterricht besuchen 
  • Neue Formulierung, welche die Entschädigung von Schülertransportkosten beim Besuch von Privatschulen ausschliesst 
  • Neue Formulierung, welche die Organisation und die Entschädigung von Schülertransportkosten bei bewilligten, aussergemeindlichen Schulbesuchen ausschliesst 
  • Weitere kleinere Korrekturen und Ergänzungen

Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
Dorf 6
3538 Röthenbach i. E.

Telefon
034 491 14 05

E-Mail
info@roethenbach.ch

Montag / Donnerstag / Freitag
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