Impressionen Gemeinde Röthenbach i. E.
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Öffentliche Mitwirkung Erlass neue Überbauungsordnung Bärenmatte 2 sowie Aufhebung der bestehenden Überbauungsordnung Bärenmatte auf der Parzelle Nr. 401

Mitteilung vom

Der Gemeinderat Röthenbach bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die neue Überbauungsordnung „Bärenmatte 2“ sowie die Aufhebung der bestehenden Überbauungsordnung „Bärenmatte“ auf der Parzelle Nr. 401 zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. 

Die Änderungen liegen vom 23. Mai bis zum 23. Juni 2025 in der Gemeindeverwaltung auf und sind nachstehend aufgeschaltet. Am 4. Juni 2025 findet um 20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude Hübeli eine Informationsveranstaltung zur laufenden Mitwirkung statt. Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Röthenbach zu richten.

Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
Dorf 6
3538 Röthenbach i. E.

Telefon
034 491 14 05

E-Mail
info@roethenbach.ch

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