Mitteilung vom
Die Schülertransportverordnung ist totalrevidiert worden.
Folgende Korrekturen und Anpassungen wurden im Wesentlichen beschlossen:
- Neue Formulierung für Schülerinnen und Schüler, welche den Zyklus 3 in einem durchlässigen Modell besuchen
- Neue Regelung der Transportkosten für Schülerinnen und Schüler, welche den gymnasialen Unterricht besuchen
- Neue Formulierung, welche die Entschädigung von Schülertransportkosten beim Besuch von Privatschulen ausschliesst
- Neue Formulierung, welche die Organisation und die Entschädigung von Schülertransportkosten bei bewilligten, aussergemeindlichen Schulbesuchen ausschliesst
- Weitere kleinere Korrekturen und Ergänzungen