Baubewilligungspflichtig sind alle künstlich geschaffenen und auf Dauer angelegten Bauten, Anlagen und Einrichtungen, die in fester Beziehung zum Erdboden stehen und geeignet sind, die Nutzungsordnung zu beeinflussen, indem sie zum Beispiel den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen (Art. 1a Baugesetz).
Bei der Baueingabe, spätestens aber bei der Publikation, müssen die Bauprofile erstellt sein.
Nach der formellen und materiellen Prüfung holt die Gemeinde alle nötigen Fach- und Amtsberichte ein. Ebenfalls wird das Baugesuch veröffentlicht (Publikation Anzeiger). Es ist mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 3 Monaten zu rechnen.
-> Kontaktieren Sie frühzeitig, d. h. unbedingt vor Baubeginn, die Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E., Ursula Schmutz, Tel. 034 491 10 17 (Dienstag und Donnerstag), um die Baubewilligungspflicht zu klären.