Impressionen Gemeinde Röthenbach i. E.
Impressionen Gemeinde Röthenbach i. E.
Impressionen Gemeinde Röthenbach i. E.
Impressionen Gemeinde Röthenbach i. E.
Impressionen Gemeinde Röthenbach i. E.
Impressionen Gemeinde Röthenbach i. E.
Impressionen Gemeinde Röthenbach i. E.
  • 0
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6

Dienstleistungen

Fundbüro

In unserem Fundbüro werden Fundgegenstände aus unserem Gemeindegebiet aufbewahrt. 

Haben Sie einen Gegenstand gefunden? 
Bitte geben Sie diesen bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. ab oder melden Sie sich bei der Polizei. 

Haben Sie einen Gegenstand verloren?
Bitte melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. (034 491 14 05 / info@roethenbach.ch). 

Lottos und Tombolas

Tombolas und Lottos sind neu meldepflichtig. Die Meldung ist an die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat, Abteilung Fonds- und Bewilligungen, Kramgasse 20, 3011 Bern, zu richten.
Das Gesuch ist spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung einzureichen.

Weitere Informationen sowie das Onlineformular finden Sie auf der Webseite der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.

Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde

Ein Umzug innerhalb der Gemeinde ist spätestens 14 Tage nach dem Umzug bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. zu melden. Die Meldung kann persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. oder online via eUmzugCH erfolgen.

Für ausländische Staatsangehörige mit bestimmten Aufenthaltsbewilligungen sowie für Wochenaufenthalter/innen steht eUmzugCH nicht zur Verfügung. 

Adressauskunft

Die Einwohnerkontrolle erteilt gestützt auf das Datenschutzreglement Auskunft aus der Einwohnerkontrolle. Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen.

Die Gebühr beträgt Fr. 10.00 bei Barzahlung am Schalter und Fr. 15.00 bei Online-Bestellung mit Rechnung.

Dieser Online-Dienst ist für Einzelauskünfte. Für Listenauskünfte muss zwingend ein schriftliches Gesuch eingereicht werden.

Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)

Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.

Baubewilligungspflicht/-verfahren

Baubewilligungspflichtig sind alle künstlich geschaffenen und auf Dauer angelegten Bauten, Anlagen und Einrichtungen, die in fester Beziehung zum Erdboden stehen und geeignet sind, die Nutzungsordnung zu beeinflussen, indem sie zum Beispiel den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen (Art. 1a Baugesetz).

Bei der Baueingabe, spätestens aber bei der Publikation, müssen die Bauprofile erstellt sein.

Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
Dorf 6
3538 Röthenbach i. E.

Telefon
034 491 14 05

E-Mail
info@roethenbach.ch

Montag / Donnerstag / Freitag
08.00–12.00 Uhr / 14.00–16.30 Uhr
Dienstag
08.00–12.00 Uhr / 14.00–18.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen