Seit 1. März 2022 ist das Baugesuch in elektronischer Form (eBau) einzureichen. Wir bitten Sie, bei Baueingabe insbesondere Folgendes zu beachten:
Situationsplan 1:500 oder 1:1‘000
- vom Geometer beglaubigt
- mindestens Aussenmass des betroffenen Grundrisses
- Abstände zu Gebäude und Strassen/Wald/Gewässer
- Datum und Unterschriften
- Baupolizeiliche Angaben farblich darzustellen
Rot = Neu Gelb = Abbruch
Projektpläne 1:50 oder 1:100
- Grundriss/e, Fassaden, Schnitt/e
- Generelle Kennzeichnung der Bauteile anzuwenden:
Rot = Neu Gelb = Abbruch Schwarz = Bestehend - Angaben über die Zweckbestimmung der Räume anzugeben
- Boden- und Fensterfläche einzutragen
- Datum und Unterschriften
Ausnahmegesuch (PDF)
Sie können das vorstehende Ausnahmegesuch (PDF) verwenden und im eBau unterschrieben hochladen. Das Ausnahmegesuch ist in folgenden Fällen einzureichen:
- Bauen ausserhalb Baugebiet
- Unterschreitung minimale Raumhöhe
- Nichteinhaltung andere kantonalen Vorschriften
Zustimmungserklärung (PDF)
Im ordentlichen Baubewilligungsverfahren wird das Bauvorhaben publiziert. Bei einer kleinen Baubewilligung ist ein vereinfachtes Verfahren ohne Veröffentlichung möglich. Jedoch ist die Zustimmung der betroffenen Nachbarn und privaten Organisationen notwendig. Die Zustimmung kann mit der vorstehenden Zustimmungserklärung (PDF) erfolgen.
Alle Baugesuchsunterlagen sowie Pläne sind in Papierform mindestens in zweifacher Ausführung einzureichen.
eBau
Weitere Details sehen Sie unter dem Online-Schalter-Eintrag eBau.