Impressionen Gemeinde Röthenbach i. E.
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eBau – elektronisches Baubewilligungsverfahren

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Ab 1. März 2022 sind die Baugesuche elektronisch über eBau einzureichen.
 

  • Das Baugesuch wird im eBau ausgefüllt, das System generiert das Baugesuchsformular.
    -> Das Baugesuchsformular muss ausgedruckt und unterschrieben in zweifacher Form bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
  • Die Baugesuchspläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen sind im eBau hochzuladen.
    ->Die Pläne und Unterlagen sind ebenfalls in zweifacher Form bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Weiter sind folgende Gesuche elektronisch einzugeben:

  • Ausnahmegesuch
  • Gesuch um vorzeitige Baubewilligung
  • Gesuch um Verlängerung der Baubewilligung
  • Gesuch um Genehmigung für Gegenstände von untergeordneter Bedeutung
  • Projektänderungen und nachträgliche Ausnahmegesuche während des Baubewilligungsverfahrens und im Baubeschwerdeverfahren vor der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion
  • Baupolizeiliche Selbstdeklaration
    ->Die beiden Formulare für die Selbstdeklaration der Baukontrollen SB1 und SB2 sind über eBau auszufüllen, auszudrucken und unterschrieben der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Die öffentliche Auflage des Baugesuches wird während der Einsprachefrist in elektronischer Form aufgelegt und wie bisher gewohnt in Papierform auf der Gemeindeverwaltung.

Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
Dorf 6
3538 Röthenbach i. E.

Telefon
034 491 14 05

E-Mail
info@roethenbach.ch

Montag / Donnerstag / Freitag
08.00–12.00 Uhr / 14.00–16.30 Uhr
Dienstag
08.00–12.00 Uhr / 14.00–18.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen