Für die Installation einer Leitplanke an der Gemeindestrasse Röthenbach-Chuderhüsi-Bowil, konkret im Bereich der Einmündung zur Käserei Rüegsegg, hat der Gemeinderat am 16. Juni 2025 einen Nachkredit von Fr. 5'581.20 bewilligt.
Mitteilungen
2025
Gesuchsteller | Markus Liechti, Oeschenmatt 273, 3538 Röthenbach i. E. |
Projektverfasser | Elektro Stettler AG, Thomas Stettler, Luchsmatt 399a, 3537 Eggiwil |
Bauvorhaben | Installation einer Aufdach-Photovoltaikanlage auf Südseite Westseite |
Standort | Oeschenmatt 273, Röthenbach i. E. |
Parzelle-Nr. | 398 |
Zone | Landwirtschaft |
Beanspruchte Ausnahmen | keine |
Schutzbestimmungen | schützenswertes K-Objekt, Gewässerschutzbereich B |
Auflage- und Einspracheort | Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E., Dorf 6, 3538 Röthenbach i. E. |
Auflage- und Einsprachefrist | 21.07.2025 |
Auflage ebenfalls online unter dem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20289
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Lastenausgleichsbegehren (Art. 30 und 31 kant. Baugesetz) sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist einzureichen. Hinweise: Lastenausgleichsansprüche die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemäss Gebührenverordnung vom 17. Dezember 2024 beträgt die Hundetaxe Fr. 40.00 pro Hund. Die Taxe ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen, der am 1. August 2025 über sechs Monate alt ist. Der Rechnungsversand erfolgt im August. Auf die Abgabe einer Hundemarke wird verzichtet.
Die Hundehaltenden sind verpflichtet, Besitzerwechsel, neue Hunde und den Tod eines Hundes umgehend in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch / 0848 777 100) einzutragen und anschliessend bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. zu melden. Wer noch nicht alle Mutationen vorgenommen hat, wird gebeten, diese bis spätestens am 31. Juli 2025 zu erledigen. Hundehaltende, welche taxpflichtige Hunde nicht melden, werden gebüsst.
49 Stimmberechtigte folgten der Einladung, was eine Stimmbeteiligung von 5.22 % ausmacht.
Das Schwyzerörgeliensemble der Musikschule Oberemmental, Klasse von Heinz Zihlmann bestehend aus
Leandra Zysset
Elias Sigrist
Ivan Zaugg
Melanie Zürcher
Renz Manalac
Sereina Jenni
an der Bassgeige begleitet von Res Zysset, Vater von Leandra Zysset, eröffnet die Gemeindeversammlung.
Die Gemeindeversammlung vom 06.06.2025 hat Folgendes beschlossen:
Gemeinderechnung 2024
Die Gemeinderechnung, welche im Gesamthaushalt mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 126‘769.90 abschliesst, wurde einstimmig genehmigt.
PWI Büderich-Weierschwand – Kreditbeschluss
Für die periodische Wiederinstandstellung der Güterstrasse Büderich-Weierschwand ist ein Verpflichtungskredit von Fr. 490‘000 bewilligt worden.
Ersatz Pumpleitung Oberei durch Freispiegelleitung – Kreditabrechnung
Die Kreditabrechnung mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 236‘347.37 ist genehmigt worden.
Sanierung und Erweiterung Mehrzweckgebäude Hübeli – Kreditabrechnung
Die Kreditabrechnung mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 104‘409.80 ist genehmigt worden.
Der Gemeinderat Röthenbach bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die neue Überbauungsordnung „Bärenmatte 2“ sowie die Aufhebung der bestehenden Überbauungsordnung „Bärenmatte“ auf der Parzelle Nr. 401 zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Änderungen liegen vom 23. Mai bis zum 23. Juni 2025 in der Gemeindeverwaltung auf und sind nachstehend aufgeschaltet. Am 4. Juni 2025 findet um 20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude Hübeli eine Informationsveranstaltung zur laufenden Mitwirkung statt. Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Röthenbach zu richten.
Im Investitionsplan ist in diesem Jahr die Sanierung der Gemeindestrasse Vorder Stauffen geplant. Der Gemeinderat hat nun für die periodische Wiederinstandstellung einen Verpflichtungskredit von Fr. 90‘000 bewilligt. Im Verlaufe des Sommers wird die Schiessanlage Stauffenalp saniert. Damit der Bauverkehr nicht die neu sanierte Strasse belastet bzw. beschädigt, sollen die Arbeiten erst ausgeführt werden, sobald die Sanierungsarbeiten an der Schiessanlage abgeschlossen sind.
Gemäss Art. 7 GV (170.111) verabschiedet der Gemeinderat am 28. April 2025 die Jahresrechnung 2024 der Einwohnergemeinde Röthenbach i. E.:
ERFOLGSRECHUNG | Aufwand Gesamthaushalt | CHF 5‘042’135.26 |
Ertrag Gesamthaushalt | CHF 5‘168‘905.16 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 126‘769.90 | |
davon | ||
Aufwand Allgemeiner Haushalt | CHF 4‘405‘433.56 | |
Ertrag Allgemeiner Haushalt | CHF 4‘405‘433.56 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 0.00 | |
Aufwand Wasserversorgung | CHF 141‘365.97 | |
Ertrag Wasserversorgung | CHF 121‘807.15 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF - 19‘558.82 | |
Aufwand Abwasserentsorgung | CHF 254'407.25 | |
Ertrag Abwasserentsorgung | CHF 350‘486.85 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 96‘079.60 | |
Aufwand Abfall | CHF 85‘019.63 | |
Ertrag Abfall | CHF 114‘611.85 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 29‘592.22 | |
Aufwand Fernwärme | CHF 155‘908.85 | |
Ertrag Fernwärme | CHF 176‘565.75 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 20‘656.90 | |
INVESTITIONSRECHNUNG | Ausgaben | CHF 1’695‘333.19 |
Einnahmen | CHF 893‘450.49 | |
Nettoinvestitionen | CHF 801‘882.70 | |
NACHKREDITE gem. separater Tabelle | CHF 468‘738.20 |
Der Gemeindeversammlung wird beantragt, die Jahresrechnung 2024 zu genehmigen. Die detaillierte Jahresrechnung 2024 kann nachstehend heruntergeladen werden.
Die Tour de Suisse ist das viertgrösste Radrennen der Welt. Mit dabei sind die weltbesten Teams, darunter auch zahlreiche Fahrerinnen und Fahrer aus der Schweiz. In diesem Jahr passiert die Tour de Suisse Ihre Gemeinde. Anwohnerinnen und Anwohner haben die Chance, live am Strassenrand dabei zu sein und Teil des diesjährigen Radsportspektakels zu werden.
Der Profiradsport steht allen Menschen offen. Es braucht kein Stadion. Es braucht auch kein Ticket. Die öffentlichen Strassen sind das Stadion, der Strassenrand ist die Tribüne, und die ist für alle frei zugänglich. Die Tour de Suisse lädt alle Anwohner:innen, Vereine, Schulklassen, Verwaltung und Institutionen herzlich zum Zuschauen und Anfreuern ein. Mit etwas Glück erscheint ihre Vereinsflagge, ihr Dorf- oder Kantonswappen auch im Fernsehen.
Detaillierte Angaben zum Zeitplan finden Sie in der Marschtabelle. Die Strassen werden rund zehn Minuten vor der Durchfahrt gesperrt und wenige Sekunden nach dem letzten Fahrer freigegeben. Für die Sperrung ist die Sicherheitseskorte der Tour de Suisse sowie die Tour-Polizei zuständig. Etwa eine Stunde vor dem Fahrer:innenfeld passiert eine Auto-Werbekolonne die Gemeinde und verteilt Werbegeschenke auf der rechten Strassenseite, da hierbei die Strecke noch nicht gesperrt ist.
Der Radsport – bei den Frauen wie bei den Männern – lebt von der Publikumsnähe. Zuschauer:innen sind den Sportler:innen so nah wie kaum sonst in einem Sport. Und im Gegensatz dazu, sind die Fahrer:innen auch auf die unterstützende Energie des Publikums angewiesen. Sorgen wir zusammen für ein Radsportfest.
Zahlen und Fakten
Die Tour de Suisse zählt zu den führenden Radrundfahrten der Welt. Es ist der grösste wiederkehrende Sportanlass der Schweiz und schreibt seit 1933 ein Stück Schweizer Sportgeschichte. Jährlich sind rund 1 Million Zuschauende vor Ort am Strassenrand. Am Fernsehen verfolgen rund 20 Millionen Menschen in rund 150 Ländern das Rennen live.
In diesem Jahr findet das Frauenrennen vom 12. - 15. Juni 2025 statt und das Männerrennen vom 15. - 22. Juni 2025.
Bei Rückfragen:
Cycling Unlimited | Caroline Jost | caroline@cycling-unlimited.ch I Tel. +41 79 790 85 97
Zu vermieten ab 1. Juli 2025 oder nach Vereinbarung in Röthenbach im Emmental, Gauchern,
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Die helle Wohnung mit Balkon befindet sich im 1. Stock des ehemaligen Lehrerwohnhauses Egg (ohne Lift). Sie liegt in unmittelbarer Nähe des Skilifts Chuderhüsi und bietet eine wunderbare Weitsicht in Richtung Jura. Die Wohnung verfügt über ein Badezimmer mit Dusche, einen Keller und einen Estrich. Die Waschküche sowie ein Bastelraum werden gemeinsam genutzt. Der Mietzins beträgt Fr. 935 (inkl. Fr. 122 Nebenkosten).
Für weitere Auskünfte sowie für eine Besichtigung melden Sie sich bitte bei Hans Rudolf Gasser, Gemeinderat, 033 453 13 38 / 079 376 30 75.
Gemeinderat Röthenbach i. E.
Die Bankettstabilisierung an der Gemeindestrasse Röthenbach-Chuderhüsi im Gebiet Rüegsegg ist gemäss Investitionsplanung 2024-2029 im Jahr 2025 geplant. Für die Bankettstabilisierung hat der Gemeinderat am 3. März 2025 einen Verpflichtungskredit von Fr. 85‘000 bewilligt. Die Arbeiten wurden an die Oberland Bau AG vergeben.
Die Bankettstabilisierung an der Gemeindestrasse Heimrütti-Steinengraben im Gebiet Rentschli ist gemäss Investitionsplanung 2024-2029 im Jahr 2025 geplant. Für die Bankettstabilisierung hat der Gemeinderat am 3. März 2025 einen Verpflichtungskredit von Fr. 97‘000 bewilligt. Die Arbeiten wurden an die Oberland Bau AG verbgeben.
Für die Einrichtung des Grillplatzes Fröösch sowie für den Unterhalt der „Bänkli“ wird der Verkehrsverein mit einem Gemeindebeitrag von Fr. 3‘231.55 unterstützt. Der entsprechende Nachkredit ist am 3. März 2025 genehmigt worden.
Die Einwohnergemeinde Röthenbach beteiligt sich an der Pilotphase 2023-2025 der touristischen Linie Schallenberg. Die bisher bezahlten Defizitbeträge sind mit Fr. 17‘830.15 für das Jahr 2023 und Fr. 2‘954.50 für das Jahr 2024 deutlich unter dem Budgetwert von jährlich Fr. 25‘000 ausgefallen. Zurzeit wird geprüft, ob die touristische Linie Schallenberg in das regionale Angebotskonzept 2027-2023 des öffentlichen Verkehrs aufgenommen werden kann. Damit würde die touristische Linie Schallenberg im Rahmen des Lastenverteilers für den öffentlichen Verkehr vom Kanton und den Gemeinden finanziert. Weil dies frühestens ab dem Jahr 2027 möglich ist, soll nun die Pilotphase um ein Jahr verlängert werden. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 3. Februar 2025 die Beteiligung am Defizitbeitrag 2026 der touristischen Busverbindung über den Schallenberg in der Höhe von maximum Fr. 25‘000 bewilligt.
Gemäss Gewässerschutzgesetzgebung haben die Gemeinden dafür zu sorgen, dass auch die privaten Abwasseranlagen in einem ordentlichen Zustand gehalten werden. Der Kanton unterstützt dabei die Gemeinden mit Beiträgen aus dem Abwasserfonds. Der Gemeinderat hat beschlossen, vorerst die Zustandsuntersuchungen der privaten Abwasserleitungen durchzuführen. Auf die Zustandsuntersuchungen der privaten Hofdüngeranlagen wird im Moment verzichtet. Für die Projektierung der Zustandsuntersuchungen privater Abwasseranlagen hat der Gemeinderat an der Sitzung vom 3. Februar 2025 einen Projektierungskredit von Fr. 10‘000.00 bewilligt. Die BSB + Partner Ingenieure und Planer AG ist mit der Erstellung des Konzeptes beauftragt worden.
Im letzten Jahr wurde die Bushaltestelle zuerst im Sinne eines Pilotbetriebes versetzt. Die Erfahrungen mit dem neuen Standort sind positiv ausgefallen. Die Bushaltestelle wurde deshalb nun definitiv am neuen Standort eingerichtet.
Mit den betroffenen Grundeigentümern ist ein Dienstbarkeitsvertrag für die Begründung eines öffentlichen Fahrwegrechtes sowie ein Haltestellerecht für Kursfahrzeuge unterzeichnet worden. Der Gemeinderat hat nun an der Sitzung vom 3. Februar 2025 den Dienstbarkeitsvertrag öffentliches Fahrwegrecht sowie Haltestellerecht Dorfplatz mit dem dazugehörenden Dienstbarkeitsplan genehmigt.
Der Gemeinderat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Postplatz seinen bisher durch die Postautohaltestelle begründeten «öffentlichen Charakter» verloren hat. Beim Postplatz handelt es sich um einen privaten Platz. Zum Parkieren stehen weiterhin der Rössliplatz und bei Bedarf der Dorfplatz zur Verfügung.
Seit mehr als 40 Jahren besteht die Stockwerkeigentümergemeinschaft Mehrzweckgebäude Hübeli zwischen der Kirch- und der Einwohnergemeinde. Im Juni 2022 hat das Volk mit klarem Mehr der notwendigen Sanierung und einer zukunftsgerichteten Erweiterung des Mehrzweckgebäudes «Hübeli» zugestimmt. Die Erweiterung beinhaltete u.a. den Anbau einer Bühne und einer Gastroküche. Die Bauarbeiten sind im Frühling 2024 beendet worden. Aufgrund der erfolgten Erweiterung der Mehrzweckanlage ist eine Abänderung des Stockwerkeigentums erforderlich. Weil sich die Wertquoten der Stockwerkeigentümer verändert, muss auch die Begründungserklärung erneuert werden. Dies setzt eine Beurkundung beim Notar voraus.
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 3. Februar 2025 die Urschrift zur Abänderung von Stockwerkeigentum und das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft Mehrzweckgebäude Hübeli mit den dazugehörenden Aufteilungsplänen genehmigt.
Der Gemeinderat hat die Ressorts am 13. Januar 2025 wie folgt zugewiesen:
Präsidiales | Matthias Sommer |
Finanzen und Bauen | Hans Rudolf Gasser |
Bildung | Tanja Kiener-Strahm |
Sicherheit | Ernst Linder |
Soziales | Kathrin Schönholzer-Strahm |
Ver- und Entsorgung | Stefan Schenk |
Verkehr und Wirtschaft: | Michael Schlüchter |
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