Die Schulanlage Röthenbach ist sanierungsbedürftig. Der Gemeinderat hat für die Erarbeitung der Konzeptstudie einen Nachkredit von Fr. 16‘000 beschlossen und den Auftrag an die Langhard Architekten AG erteilt.
Mitteilungen
2026
Die Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. bleibt an folgenden Halbtagen geschlossen:
- Freitagnachmittag, 20. März 2026
- Donnerstagmorgen, 30. April 2026
An den übrigen Tagen gelten die normalen Öffnungszeiten.
Vielen Dank für das Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung
Einladung zur Gedenkfeier
Aus Anlass der bevorstehenden Gräberaufhebung laden die Kirchgemeinde Röthenbach i. E. und die Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. am Freitag, 4. September 2026, 19.30 Uhr, herzlich zur Gedenkfeier auf den Friedhof Dorf mit anschliessendem Gottesdienst in der Dorfkirche ein.
Gräberaufhebung
Friedhof Dorf
Im Herbst 2026 werden die zwei hintersten Reihen im südwestlichen Teil des Friedhofes aufgehoben. Es betrifft 16 Gräber der Jahre 1996 bis 1998 (Grab Nrn. 649-667). Weiter werden zwei Urnengräber sowie zwei Kindergräber im nordwestlichen Teil des Friedhofes aufgehoben. Es handelt sich um vier Gräber der Jahre 1977, 1980, 1993 und 1997.
Mit den Arbeiten wird Anfang Oktober 2026 begonnen. Angehörige der Verstorbenen oder Personen, die die Gräber besorgen oder besorgen lassen, sind gebeten, über die Grabmäler bis zu diesem Zeitpunkt zu verfügen. Ab dem 1. Oktober 2026 werden nicht entfernte Gegenstände kostenlos weggeräumt und Rasen angesät.
Friedhof Würzbrunnen
Auf dem Friedhof Würzbrunnen werden im Jahr 2026 keine Gräber aufgehoben.
2025
Die Gemeindeversammlung hat am 28.11.2025 genehmigt:
- Gebührenreglement 2025, Inkraftsetzung 01.01.2026
- Wasserversorgungsreglement 2025, Inkraftsetzung 01.01.2026
Der Gemeinderat hat am 17.12.2025 genehmigt:
- Gebührenverordnung 2026, Inkraftsetzung per 01.01.2026
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird das Inkrafttreten bzw. die Ausserkraftsetzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Alle Erlasse können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen/bezogen werden und sind unter www.roethenbach.ch zu finden.
Rechtmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E., erhoben werden.
Der Gemeinderat
91 Stimmberechtigte folgten der Einladung, was eine Stimmbeteiligung von 9.67 % ausmacht.
Anina Winkler und Méa Berger aus der Celloklasse von Claudia Eigenmann von der Musikschule Oberemmental eröffnen die Gemeindeversammlung.
Die Gemeindeversammlung vom 28.11.2025 hat Folgendes beschlossen:
Budget 2026
Das Budget 2026 bestehend aus:
Aufwand | Ertrag | ||
| Gesamthaushalt | CHF | 5‘176‘370 | 5‘318‘190 |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF | 141‘820 |
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| Allgemeiner Haushalt | CHF | 4‘501‘420 | 4‘647‘420 |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF | 146‘000 |
|
| SF Wasserversorgung | CHF | 175’040 | 152‘280 |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF |
| - 22’760 |
| SF Abwasserentsorgung | CHF | 252‘030 | 252‘030 |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF | 0 |
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| SF Abfall | CHF | 91‘980 | 93‘500 |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF | 1‘520 |
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| SF Fernwärme | CHF | 155‘900 | 172‘960 |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF | 17‘060 |
|
ist genehmigt worden.
Neufassung Wasserreglement
Das Wasserreglement ist einstimmig genehmigt worden.
Neufassung Gebührenreglement
Das Gebührenreglement ist einstimmig genehmigt worden.
Zustandsuntersuchungen private Abwasserleitungen - Kreditbeschluss
Für die Zustandsuntersuchungen der privaten Abwasserleitungen ist ein Rahmenkredit von Fr. 600‘000 einstimmig bewilligt worden.
Überbauungsordnung Stauffenbrunnen
Die Änderung des Zonenplanes sowie die Überbauungsordnung Kiesabbau Stauffenbrunnen sind einstimmig genehmigt worden.
| Ausgabe | Redaktionsschluss | Erscheinungsdatum |
| LOS Röthebach Nr. 103 | 12.01.2026 | 19.02.2026 |
| LOS Röthebach Nr. 104 | 06.04.2026 | 07.05.2026 |
| LOS Röthebach Nr. 105 | 20.07.2026 | 20.08.2026 |
| LOS Röthebach Nr. 106 | 28.09.2026 | 29.10.2026 |
Die Inseratpreise finden Sie in der Gebührenverordnung. Ortsansässige Vereine und nicht gewinnorientierte Institutionen können pro Ausgabe Inserate bis zu einer halben A4-Seite kostenlos publizieren.
Möchten Sie im nächsten LOS Röthebach ein Inserat veröffentlichen? Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. (034 391 14 05 / info@roethenbach.ch). Wir freuen uns, auf Ihre Kontaktaufnahme.
Für die Nachfolge der per Ende 2025 demissionierenden Gemeinderätin Kathrin Schönholzer sind bis zum Ablauf der Frist keine Wahlvorschläge eingereicht worden. Der Gemeinderat konnte jedoch Daniela Gerber-Rüfenacht als Nachfolgerin für den freien Gemeinderatssitz gewinnen und hat diese im stillen Wahlverfahren für den Rest der Amtsdauer bis 31.12.2027 als Mitglied des Gemeinderates gewählt.
Vom 29.08.2025 bis am 29.09.2025 sind die Akten zur Überbauungsordnung der Materialabbau- und Deponiezone Stauffenbrunnen öffentlich aufgelegen. Fristgerecht sind insgesamt 4 Rechtsverwahrungen und 2 Einsprachen eingegangen. Die Einsprechenden befürchten insbesondere eine mögliche Beeinträchtigung von privaten Wasserquellen und die Auswirkungen auf Grund der Zunahme des Verkehrs. Die beiden Einspracheverhandlungen haben am 08.10.2025 stattgefunden. Beide Einsprachen wurden nicht in allen Punkten zurückgezogen. Der Gemeinderat hat die Zonenplanänderung und die Überbauungsordnung zur Materialabbau- und Deponiezone Stauffenbrunnen gemeinsam mit dem Baugesuch UeO Stauffenbrunnen, mit dem Umweltverträglichkeitsbericht und der Gesamtbeurteilung der Umweltverträglichkeit genehmigt und zu Handen der Gemeindeversammlung verabschiedet. Auf die offenen Punkte aus den beiden Einsprachen ist er nicht eingetreten.
Erfolgsrechnung
Allgemeiner Haushalt
Der Allgemeine Haushalt rechnet mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 146‘000. Der Gesamthaushalt rechnet mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 141‘820. Die Abschreibungen sinken um Fr. 218’870 (-47%). Die Abschreibungsbelastung sinkt, weil die Abschreibungen des altrechtlichen Verwaltungsvermögens nach HRM1 entfallen. Das altrechtliche Verwaltungsvermögen wird per Ende 2025 vollständig abgeschrieben sein. Das Budget 2026 rechnet gegenüber dem Vorjahr mit um Fr. 72’000 tieferen Steuereinnahmen bei den Einkommenssteuern der natürlichen Personen. Die Einnahmen aus den gesamten Steuereinnahmen (Fiskalerträge Sachgruppe 40) fallen gegenüber dem Vorjahresbudget um Fr. 56'950 tiefer aus. Die tieferen Steuereinnahmen werden durch höhere Einnahmen aus dem Finanzausgleich kompensiert.
Ergebnis der Spezialfinanzierung Wasserversorgung
In der Spezialfinanzierung Wasserversorgung resultiert ein Aufwandüberschuss von Fr. 22’760. Die Eigenkapitalreserven der Spezialfinanzierung (Rechnungsausgleich) betragen per 01.01.2025 rund Fr. 358‘000.00.
Ergebnis der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung
In der Spezialfinanzierung Abwasser rechnet mit einem ausgeglichenen Rechnungsergebnis.
Die Eigenkapitalreserven der Spezialfinanzierung (Rechnungsausgleich) betragen per 01.01.2025 rund Fr. 630‘000.00.
Ergebnis der Spezialfinanzierung Abfall
In der Spezialfinanzierung Abfall resultiert ein Ertragsüberschuss von Fr. 1‘520.00. Der Finanzhaushalt der Spezialfinanzierung Abfall ist stabil und kostendeckend. Per 01.01.2026 sollen deshalb die Abfallgebühren um 20 % gesenkt werden. Die Spezialfinanzierung Abfall verfügt per 01.01.2025 über Reserven in der Höhe von Fr. 439‘000.00.
Ergebnis der Spezialfinanzierung Fernwärme
In der Spezialfinanzierung Fernwärme resultiert ein Ertragsüberschuss von Fr. 17‘060.00. Die Spezialfinanzierung Fernwärme verfügt über eine Reserve von gut Fr. 181‘000.00.
Investitionsrechnung
Das Budget der Investitionsrechnung rechnet mit Nettoinvestitionen von insgesamt Fr. 764‘170. Davon betreffen Fr. 108'000 die Spezialfinanzierung Wasserversorgung und Fr. 120'000 die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung.
Für die Nachfolge der per Ende 2025 demissionierenden Schulkommissionsmitglieder Ernst Bieri und Karin Bachmann sind bis zum Ablauf der Frist aus der Bevölkerung keine Wahlvorschläge eingegangen. Die Schulkommission konnte jedoch Milena Schenk und Andreas Wüthrich für die Nachfolge der beiden freien Schulkommissionssitze gewinnen. Der Gemeinderat hat Milena Schenk und Andreas Wüthrich im stillen Wahlverfahren für den Rest der Amtsdauer bis 31.12.2027 als Mitglieder der Schulkommission gewählt.
Nadine Hofstetter aus Langnau i. E. wird ab 01.11.2025 als Verwaltungsangestellte die Aufgaben der Bauverwaltung übernehmen. Damit sie sich in das neue Aufgabengebiet einarbeiten kann, wird sie bereits ab 01.10.2025 mit einem reduzierten Pensum bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach tätig sein.
A) Überbauungsordnung Kiesabbau Stauffenbrunnen mit Änderung Zonenplan
B) Baugesuch Kiesabbau Stauffenbrunnen
C) Öffentliche Bekanntmachung gemäss USG (inkl. UVP)
D) Rodungsgesuch
Der Gemeinderat Röthenbach bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, Art. 26 des Baubewilligungsdekrets vom 22. März 1994, Art. 15 Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung und Art. 5 Abs. 2 Der Waldverordnung vom 30. November 1992 folgende Akten zur öffentlichen Auflage:
A) Überbauungsordnung Kiesabbau Stauffenbrunnen mit Änderung Zonenplan bestehend aus:
- Zonenplanänderung
- Überbauungspläne 1-3
- Überbauungsvorschriften
- Erläuterungsbericht
- Vorprüfungsbericht Amt für Gemeinden und Raumordnung mit Mitberichten
- Infrastrukturvertrag
B) Baugesuch
| Gesuchsteller | Kieswerk Stucki AG, Gridenbühl 161A, 3673 Linden |
| Projektverfasser | CSD Ingenieure AG, Belpstrasse 48, 3007 Bern |
| Bauvorhaben | Überbauungsordnung Kiesabbau mit Wiederauffüllung, Einrichten von Bodenlager, Aufhebung Wanderwegabschnitt und Erstellen Ersatz. Abbruch Gebäude Stauffenbrunnen 111. Rodung und Wiederaufforstung, Rekultivierung von Landwirtschaftsland. |
| Gegenstand | Kiesabbau von ca. 20’000m3 pro Jahr mit Wiederauffüllung, Abbauvolumen ca. 420'000m3, Auffüllvolumen ca. 160'000m3 mit unverschmutztem Aushubmaterial, Betriebszeiten von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr an 220 Arbeitstagen pro Jahr, Erschliessung der Abbaustelle via bestehende Strasse Häbern/Brachli Bodendepot mit einer Fläche von rund 3’000m2 Temporäre Rodungsfläche von 8’729m2 Rekultivierung des beanspruchten Landwirtschaftslandes |
| Parzelle / Adresse / Koordinaten | Stauffenbrunnen, Parz. Nrn. 1080 und 754 |
| Nutzungszone | Überbauungsordnung Kiesabbau Stauffenbrunnen |
| Schutzzone, Schutzobjekte | Teilweise unbestimmtes Naturgefahrengebiet, historischer Weg von lokaler Bedeutung |
| Beanspruchte Nebenbewilligungen | Bewilligung für technische Eingriffe in Lebensräume geschützter Pflanzen nach Art. 20 NHG Bewilligung für technische Eingriffe in Lebensräume geschützter Tiere nach Art. 20 NHG Rodung und Ersatzaufforstung nach Art. 5-7 WaG, Art. 55ff WaV sowie Art. 16 WaG Bewilligung für die Nachteilige Nutzung nach Art. 16 WaG Bewilligung zur Unterschreitung des Waldabstandes nach Art. 16 WaG Gewässerschutzbewilligung nach Art. 11 KGSchG |
| Gewässerschutzzone | Gewässerschutzbereiche Au und üB |
C) Öffentliche Bekanntmachung gemäss Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 (USG, SR 814.01)
Das Vorhaben bedarf gemäss Art. 10b des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 einer UVP. Der Umweltverträglichkeitsbericht kann während der Auflagefrist zusammen mit den Bauakten eingesehen werden.
- UVP-pflichtiger Anlagetyp: Kiesgrube mit mehr als 300‘000 m3
- Art und Zweck der Nutzung: Materialabbau und Deponie mit einer jährlichen Abbau- und Auffüllmenge von 20‘000 m3 lose
- Umfang: beanspruchte Fläche von 38‘566 m2
- Umweltverträglichkeitsbericht vom 29. Juli 2025
- provisorische Gesamtbeurteilung der Umweltverträglichkeit vom 11. April 2025
D) Rodung
Gesuchsteller: Kieswerk Stucki AG
Rodungsgesuch vom 24. März 2025, bestehend aus:
- Rodungsformulare
- Rodungs- und Ersatzaufforstungspläne im Massstab 1:1000 (Gesamtrodungsfläche von 8‘729 m2, Ersatzaufforstung erfolgt an Ort und Stelle)
Die Akten liegen vom 29. August bis zum 29. September 2025 in der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. öffentlich auf und sind auf der Homepage der Gemeinde www.roethenbach.ch aufgeschaltet. Zudem liegen die Akten ebenfalls online unter dem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20289 öffentlich auf. Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung innert der Auflagefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG).
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).
Es ist vorgesehen, allfällige Einspracheverhandlungen in der KW 41 (06.-10.10.2025) durchzuführen.
Erläuterungsbericht.pdf
Infrastrukturvertrag.pdf.pdf
Mitberichte zu Vorprüfungsbericht.pdf
Rodungsformulare.pdf
Situationsplan Rodung und Aufforstung.pdf
Überbauungsplan 1 Perimeter und Abbau.pdf
Überbauungsplan 2 Endgestaltung.pdf
Überbauungsplan 3 Profile.pdf
Überbauungsvorschriften.pdf
Übersichtsplan Rodung und Aufforstung.pdf
Umweltverträglichkeitsbericht.pdf
Vorprüfungsbericht.pdf
Zonenplanänderung.pdf
Der Gemeinderat hat am 11. August 2025 die Mitwirkungseingaben zur Mitwirkung bei der Planung der Überbauungsordnung Bärenmatte 2 beantwortet. Der Mitwirkungsbericht ist auf der Homepage www.roethenbach.ch einsehbar (siehe nachstehende Datei).
Auf den 31. Dezember 2025 haben die untenstehenden Behördenmitglieder der Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. demissioniert. Im Hinblick auf die Ersatzwahlen für den Rest der Amtsdauer 2024-2027 veröffentlicht der Gemeinderat die Namen der Demissionierenden:
Mitglieder des Gemeinderates
Schönholzer-Strahm Kathrin
Fambach 35
3538 Röthenbach i. E.
Mitglieder der Schulkommission
Bachmann-Jordi Karin
Trachselbach 17e
3538 Röthenbach i. E.
Bieri-Rüegsegger Ernst
Obere Feldmatt 26a
3538 Röthenbach i. E.
Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. erhalten nun Gelegenheit, bis spätestens 30. September 2025 Wahlvorschläge einzureichen.
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