Das aktuell gültige Strassenreglement stammt aus dem Jahr 1989 und soll bekanntlich erneuert werden. Dazu hat im Herbst 2019 bereits eine Mitwirkung sowie eine Orientierungsveranstaltung stattgefunden. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des neuen Strassen- und Wegreglements sowie des neuen Strassenverzeichnisses stellte sich heraus, dass auf dem Gemeindegebiet von Röthenbach mehr als hundert private Grundstücke mit einem öffentlichen Fahrwegrecht belastet sind. Viele davon betreffen Strassen, welche heute nicht mehr der Öffentlichkeit dienen. Die meisten der öffentlichen Fahrwegrechte sind mit Datum vom 01.03.1912 (Bereinigung der Grundbücher im Kanton Bern) eingetragen worden. Der Gemeinderat hat deshalb diejenigen Grundstücke, welche mit einem öffentlichen Fahrwegrecht belastet sind, überprüft. Dabei zeigte sich, dass voraussichtlich viele der öffentlichen Fahrwegrechte ersatzlos gelöscht werden können. In vielen Fällen ist es so, dass nach dem Jahr 1912 eine neue Strasse erstellt worden ist und damit die damals gängige Erschliessung nicht mehr benutzt worden ist. Der ehemals öffentliche Charakter dieser Strassen ist damit über die Jahre „schleichend“ weggefallen.
Die betroffenen Grundeigentümer wurden bereits direkt informiert. Im LOS Röthebach Nr. 81 vom August 2020 wurde zudem eine ausführliche Information veröffentlicht. Nun laden wir zur öffentlichen Mitwirkung ein. Die Pläne sowie eine Liste mit den geplanten Bereinigungen liegen ab sofort in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Zudem sind die Unterlagen auf der Homepage www.roethenbach.ch aufgeschaltet. Die öffentliche Mitwirkung findet vom 24.08.2020 bis am 25.09.2020 statt.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die schriftlichen Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Röthenbach, Dorf 6, 3538 Röthenbach i. E., zu richten.
Der Gemeinderat