Für den Neubau der Hoferschliessung Schultheissenmatt hat der Gemeinderat am 14.11.2016 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums einen Verpflichtungskredit von brutto Fr. 110‘000.00 bewilligt. Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnung, welche mit einer Kreditüberschreitung von Fr. 7‘169.25 abschliesst, genehmigt. Der entsprechende Nachkredit ist bewilligt worden.
Mitteilungen
2020
Ab dem Schuljahr 2020/2021 wird allen Schülerinnen und Schülern, welche während der obligatorischen Schulzeit an einer öffentlichen Schule (Primar- und Realschule Röthenbach, Sekundarschule Signau, Oberstufenzentrum Unterlangenegg, Sonderschule oder Quarta an einem Gymnasium) einen unzumutbaren Schulweg haben und deshalb auswärts das Mittagessen einnehmen, eine Kostenbeteiligung von Fr. 2.00 pro Mittagessen vergütet. Die Auszahlung erfolgt auf Gesuch hin. Die betroffenen Familien haben die Gesuche jeweils per 30.06. sowie per 31.12. beim Schulsekretariat Röthenbach i. E., Dorf 2a, 3538 Röthenbach i. E., einzureichen.
Am Donnerstag, 15. Oktober 2020, findet die Papier- und Kartonsammlung statt.
Aufgrund der laufenden Bauarbeiten der LANDI Region Langnau AG findet die Sammlung im Dorf beim Kirchenparkplatz statt.
Weitere Informationen zur Papier- und Kartonsammlung vom 15. Oktober 2020 finden Sie hier.
Der Gemeinderat hat im Sinne von Art. 16 des Organisationsreglementes die Spezialkommission „Baukommission Sanierung/Anbau Hübeli und Schulanlage“ gewählt. Die beiden bisherigen Arbeitsgruppen „Mehrzweckgebäude Rössliplatz“ und „Unterhalt MZG Hübeli“ werden unter Verdankung der geleisteten Arbeit aufgelöst.
Für den Ersatz der ARA-Pumpleitung Oberei liegen die Resultate der Machbarkeitsstudie vor. Der Gemeinderat plant in einem nächsten Schritt, die Kosten für den Weiterbetrieb der bestehenden Pumpanlage abzuklären. Dies im Sinne einer Alternative zum Neubau einer Freispiegelleitung. In diese Abklärungen soll auch eine mögliche bauliche Veränderung des heute bestehenden Pumpwerkes (als oberirdische Anlage) einbezogen werden. Dies insbesondere auch damit die Arbeitssicherheit des Wartungspersonals verbessert werden kann. Für die Erweiterung der Vorprojektierung ist ein Nachkredit von Fr. 3‘800.00 bewilligt worden.
Das aktuell gültige Strassenreglement stammt aus dem Jahr 1989 und soll bekanntlich erneuert werden. Dazu hat im Herbst 2019 bereits eine Mitwirkung sowie eine Orientierungsveranstaltung stattgefunden. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des neuen Strassen- und Wegreglements sowie des neuen Strassenverzeichnisses stellte sich heraus, dass auf dem Gemeindegebiet von Röthenbach mehr als hundert private Grundstücke mit einem öffentlichen Fahrwegrecht belastet sind. Viele davon betreffen Strassen, welche heute nicht mehr der Öffentlichkeit dienen. Die meisten der öffentlichen Fahrwegrechte sind mit Datum vom 01.03.1912 (Bereinigung der Grundbücher im Kanton Bern) eingetragen worden. Der Gemeinderat hat deshalb diejenigen Grundstücke, welche mit einem öffentlichen Fahrwegrecht belastet sind, überprüft. Dabei zeigte sich, dass voraussichtlich viele der öffentlichen Fahrwegrechte ersatzlos gelöscht werden können. In vielen Fällen ist es so, dass nach dem Jahr 1912 eine neue Strasse erstellt worden ist und damit die damals gängige Erschliessung nicht mehr benutzt worden ist. Der ehemals öffentliche Charakter dieser Strassen ist damit über die Jahre „schleichend“ weggefallen.
Die betroffenen Grundeigentümer wurden bereits direkt informiert. Im LOS Röthebach Nr. 81 vom August 2020 wurde zudem eine ausführliche Information veröffentlicht. Nun laden wir zur öffentlichen Mitwirkung ein. Die Pläne sowie eine Liste mit den geplanten Bereinigungen liegen ab sofort in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Zudem sind die Unterlagen auf der Homepage www.roethenbach.ch aufgeschaltet. Die öffentliche Mitwirkung findet vom 24.08.2020 bis am 25.09.2020 statt.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die schriftlichen Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Röthenbach, Dorf 6, 3538 Röthenbach i. E., zu richten.
Der Gemeinderat
Öffentliches Fahrwegrecht Bützen-Sandweg-Hühnerweidli-Martinsegg-Graben-Spitzachen.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Bützen-Schüpbach-Schallweg-Steinengraben.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Fambach-Farnern-Kapf.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Fambach-Hühnermoos-Stockernweg.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Fambach-Schafberg-Farnern.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Gauchern-Bühl.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Gauchern-Mühleseilen.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Gauchernwald-Buchen.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Heimenrüttiwald-Gauchern-Chuderhüsi.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Heimenrüttiwald-Lippenlehn-Hölzliweide.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Höllhubel-Kirchenbann-Loohwäldchen.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht in die Bützen.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Martinsegg-Martinsegggraben.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Martinsegg-Stöckern-Gauchern.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Röthenbach-Schachen-Nägelisboden-Münchegg-Naters.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Röthenbach-Würzbrunnen.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Rüegsegg Käserei-Loohalden-Heimenrüttiwald.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Rüegsegg-Mühleseilen.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Rüegsegg-Schindellegi-Togglismatt.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Schaftelen-Schallenberg.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Schallenbergstrasse-Kiefel-Hinternaters.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Spitzachen-Ryffersegg-Schwändiwald.pdf
Gemäss Gebührenverordnung vom 17. Dezember 2019 beträgt die Hundetaxe Fr. 40.00 pro Hund. Die Taxe muss für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund bezahlt werden, der am 1. August 2020 über sechs Monate alt ist. Der Rechnungsversand erfolgt im August. Auf die Abgabe einer Hundemarke wird verzichtet.
Die HundehalterInnen werden gebeten, Mutationen in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch / 0848 777 100) vorzunehmen und anschliessend bis zum 31. Juli 2020 bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. zu melden. HundehalterInnen, welche taxpflichtige Hunde nicht melden, werden gebüsst.
Der Gemeinderat
Die teilrevidierte Ortsplanung der Gemeinde Röthenbach lag vom 14.02.2020 bis zum 16.03.2020 öffentlich auf. Aufgrund einer Einsprache wurde anschliessend eine Anpassung vorgenommen und am 20.04.2020 durch den Gemeinderat beschlossen. Der Gemeinderat von Röthenbach bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 diese Änderungen zur öffentlichen Auflage. Die Anpassungen betreffen den Verlauf und Gewässerraum von zwei eingedolten Gewässern im Gebiet Oberei/Sagimatt. Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 09. Juli 2020 – 10. August 2020 während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach öffentlich auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach einzureichen.
Der Gemeinderat
Für den Ersatz sowie für die Erweiterung des Schliesssystems des Feuerwehrmagazins Hübeli hat der Gemeinderat einen Nachkredit von Fr. 2‘400.00 bewilligt.
Die Gemeinderechnung, welche im Gesamthaushalt mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 197‘600.53 abschliesst, wurde am 26. Juni 2020 durch die Gemeindeversammlung genehmigt.
Die Kreditabrechnung für den Ausbau der Hofzufahrt Gempel, welche mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 347.80 abschliesst, wurde am 26. Juni 2020 durch die Gemeindeversammlung genehmigt.
Das Reglement Übertragung der Aufgaben in den Bereichen der öffentlichen Sozialhilfe und des Kindes- und Erwachsenenschutzes wurde am 26. Juni 2020 durch die Gemeindeversammlung mit der Übertragung der externen Kinderbetreuung ergänzt.
Die Teilrevision der Ortsplanung bestehend aus dem Baureglement und dem Zonenplan Gewässerräume, wurde inkl. der Änderung in der Sagimatt ohne Gegenstimmen am 26. Juni 2020 durch die Gemeindeversammlung genehmigt.
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr wie folgt erschwert:
Teilstrecke | Oberei - Schangnau Unterhalb Schallenberg-Passhöhe, Richtung Oberei |
Dauer | 22. Juni 2020 - 21. August 2020 |
Massnahmen | Einseitige Fahrbahnsperrung |
Verkehrsführung | Verkehrsregelung durch LSA Signalisierte Geschwindigkeit im Baustellenbereich: 50 km/h Durchfahrtsbreite 3.00 m |
Grund | Sanierung Hanginstabilität Schallenberg |
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Grünenmatt, 15. Juni 2020
Strasseninspektorat Emmental
Das Trinkwasser der beiden Wasserversorgungen Egg und Dorf wurden auf Chlorothalonil untersucht. Die Untersuchung vom 6. Mai 2020 hat ergeben, dass keine Abbaustoffe von Chlorothalonil nachweisbar sind.
Der Ortsteil Oberei wird mit Wasser aus den Gemeinden Oberlangenegg und Eriz versorgt. Dieses Wasser wurde nicht auf Chlorothalonil untersucht. Es handelt sich um Quellwasser und die Wasserfassungen befinden sich nicht in einem acker-, gemüse- oder obstbaulich genutzten Gebiet.
Weitere Informationen zu unserem Trinkwasser finden Sie in der Rubrik Zahlen und Fakten.
Die Einwohnergemeinde Röthenbach bietet per 01.07.2020 wieder zwei Tageskarten Gemeinden an. Wegen der Coronakrise ist der Verkauf zwischenzeitlich unterbrochen worden.
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