Impressionen Gemeinde Röthenbach i. E.
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Mitteilungen

2019

03.05.2019 - GEP Unterhalt 2. Etappe – Kreditbeschluss und Arbeitsvergabe

Für die Zustandsuntersuchung der Abwasserleitungen Ryffersegg/Gauchern (GEP 2. Etappe) hat der Gemeinderat einen Verpflichtungskredit von Fr. 85‘000.00 bewilligt. Die Arbeiten für die Kanalreinigung und die Kanalfernsehaufnahmen sind an die Firma ARPE AG aus Bucklen vergeben worden. Die Arbeiten für die Bauleitung und Projektierung sind an die Ruefer / OSTAG ingenieure AG vergeben worden.

03.05.2019 - Wanderbus Chuderhüsi – Leistungsvereinbarung mit Busland AG

Der Gemeinderat hat die ausgelaufene Leistungsvereinbarung „Anschubfinanzierung des touristischen Busverkehrs“ mit der Busland AG für die Jahre 2019 – 2021 verlängert. Die Einwohnergemeinde Röthenbach beteiligt sich an der Finanzierung des Wanderbus mit jährlich Fr. 1‘910.00. Der Wanderbus verkehrt zwischen 01. Mai und 31. Oktober jeweils samstags, sonntags und an allgemeinen Feiertagen zwischen Signau, Bahnhof und Chuderhüsi.

03.05.2019 - Kreiskaminfeger - Wiederwahl

Der Gemeinderat hat der Wiederwahl von Reto Joost als Kreiskaminfeger für die Amtsperiode 01.01.2020 bis 31.12.2023 zugestimmt.

03.05.2019 - ARA-Leitung Schüpbach-Laass-Steinengraben - Arbeitsvergabe

Die Arbeiten für den Bau der ARA-Leitung Schüpbach-Laass-Steinengraben sind an die Firma Mosimann Leitungsbau AG aus Röthenbach vergeben worden.

03.05.2019 - Ab Juli 2019 können Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen!
Logo eBau

Ab Juli 2019 starten wir zusammen mit weiteren Gemeinden im Verwaltungskreis Emmental den Betrieb von eBau. Mit eBau können Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage. Bis zur gesetzlichen Anpassung ca. 2021 müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

Weitere Informationen: www.be.ch/projekt-ebau

Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe!

02.05.2019 - Verkehrsmassnahme

Der Gemeinderat Röthenbach i. E. verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:

Verbot für Lastwagen
Zubringerdienst gestattet

Strasse Röthenbach – Chuderhüsi – Bowil
Ab Kantonsstrasse 229.3 bis Gemeindegrenze Bowil

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 Abs.1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Emmental erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Gemeinderat Röthenbach i. E.

26.04.2019 - Gräbereinkürzung Friedhof Dorf

Anfang Juni 2019 werden auf dem Friedhof Dorf die vordersten zwei vollen Reihen der Erdbestattungsgräber eingekürzt.

Die Gräber werden anschliessend durch den Friedhofgärtner angepflanzt.

Friedhofkommission Röthenbach i. E.

10.04.2019 - Periodische Schutzraumkontrolle (PSK) in der Gemeinde Röthenbach i. E.

Die Gemeinde Röthenbach i. E. muss, wie in den anderen Gemeinden der ZSO Region Langnau i. E., gemäss gesetzlichem Auftrag des Kantons Bern periodisch eine Kontrolle aller ca. 50 Schutzräume durchführen. Der Kanton Bern hat per Gesetz festgehalten, dass die Kontrolltätigkeit an die Gemeinden delegiert wird, da sie Hauptträgerinnen des Bevölkerungsschutzes sind. Das Gesetz sieht ein Kontrollintervall von zehn Jahren vor. Die nächste Kontrolle findet im 2019 statt.

Da die Gemeinde Röthenbach i. E. nicht über die nötigen personellen und fachtechnischen Ressourcen verfügt, hat sie die Kontrollarbeiten ausgeschrieben und die Arbeiten an die Firma RISTAG Ingenieure AG vergeben. Diese wird im Auftrag der Gemeinde Röthenbach i. E. die Eigentümerinnen und Eigentümer der Schutzräume für eine Terminvereinbarung schriftlich kontaktieren und die Kontrollen vor Ort durchführen.

Dem jeweiligen Schutzraumeigentümer/in entstehen durch die Kontrolle keine Kosten. Die Gemeinde kann diese aus dem entsprechenden, geäufneten Fonds begleichen. Die Oberaufsicht hat das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) des Kantons Bern.

Die periodische Schutzraumkontrolle

  • dient der Erfassung der technischen Betriebsbereitschaft,
  • ergibt die Grundlage zur Steuerung des Schutzraumbaus sowie für die Zuweisungsplanung der Bevölkerung auf die Schutzräume,
  • soll allfällige Mängel und Erneuerungsbedarf aufzeigen.
  • Die RISTAG Ingenieure AG führt eine reine Kontrolle durch und hält allfällige Mängel fest. Diese werden dem BSM übermittelt. Aufforderungen für Reparaturen oder weitere Massnahmen werden anschliessend durch das BSM eröffnet.

Damit die RISTAG Ingenieure AG die Kontrollen effizient durchführen kann müssen die wichtigen Einbauten (Lüftungsaggregat, Notausstieg, Überdruckventil, etc.) zugänglich sein. Nachstehend sind zwei Merkblätter zu Unterhalt und der Schutzraumkontrolle aufgeschaltet.

08.03.2019 - Ferien(s)pass Langnau - Zusammenarbeitsvertrag

Der Gemeinderat hat einen Zusammenarbeitsvertrag mit der Einwohnergemeinde Langnau für das Angebot Ferien(s)pass genehmigt.

Das Ziel ist es, allen Kindern im Alter von 4 – 16 Jahren der 7 beteiligten Gemeinden des Oberen Emmentals den Zugang zum Angebot des Ferien(s)passes während einer Woche in den Herbstferien zu ermöglichen. Kinder von berufstätigen und/oder interessierten Eltern kommen zu zusätzlichen, betreuten Ferienangeboten. Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit der beteiligten Gemeinden für die Bereitstellung des Angebots Ferien(s)pass und die Übertragung von Aufgaben an die Sitzgemeinde.

04.03.2019 - Friedhöfe; Gedenkfeier / Gräberaufhebung 2019

Einladung zur Gedenkfeier
Aus Anlass der bevorstehenden Gräberaufhebung laden die Kirchgemeinde Röthenbach i. E. und die Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. am Freitag, 6. September 2019, 20.00 Uhr, zur Gedenkfeier auf den Friedhof Würzbrunnen mit anschliessendem Gottesdienst in der Kirche Würzbrunnen ein.

Gräberaufhebung
Friedhof Dorf
Auf dem Friedhof Dorf werden im Jahr 2019 keine Gräber aufgehoben.

Friedhof Würzbrunnen
Die beiden hintersten Reihen im östlichen Teil des Friedhofes sind im Herbst 2019 zur Aufhebung vorgesehen. Es betrifft die acht Gräber der Jahre 1988 und 1990 (Grab Nrn. 297–304) sowie das Urnengrab aus dem Jahr 1990.

Mit den Arbeiten wird frühestens Anfang Oktober 2019 begonnen. Angehörige der Verstorbenen oder Personen, die die Gräber besorgen oder besorgen lassen, sind gebeten, über die Grabmäler bis zu diesem Zeitpunkt zu verfügen. Nach dem 1. Oktober 2019 werden nicht entfernte Gegenstände kostenlos weggeräumt.

Friedhofkommission Röthenbach i. E.

20.02.2019 - LOS Röthebach Nr. 75
15.02.2019 - ARA-Leitung Schüpbach-Laass-Steinengraben - Kreditbeschluss

Die Projektstudie zur ARA-Leitung Steinengraben hat nebst der heute realisierten ARA-Leitung ab Martinsegg via Martinsegggraben, Rentschli nach Schüpbach (Gemeinde Bowil) auch den Leitungsstrang Schüpbach bis Laass beinhaltet. Bei der detaillierteren Projektierung ist die Leitung dann aber aus dem Projekt gestrichen worden. Weil die Einwohnergemeinde Eggiwil nun im Gebiet Schüpbach 4 anschlusspflichtige Liegenschaften hat, sind die Voraussetzungen für das Erstellen einer Gemeindeleitung ab Schüpbach bis zur bestehenden ARA-Leitung bei Laass gegeben. Der Gemeinderat hat einen Verpflichtungskredit von brutto Fr. 80‘000.00 bewilligt. Es wird mit Nettobaukosten zu Lasten der Gemeinde Röthenbach von rund Fr. 10‘000.00 gerechnet.

15.02.2019 - Neuvermessung, Vermarkungsrevision Los 3 - Nomenklaturplan

Im Zusammenhang mit der Neuvermessung Vermarkungsrevision Los 3 müssen auch das Namensverzeichnis und der Nomenklaturplan überarbeitet werden. Für die Bezeichnung von geografischen Gebieten, Landschaftsteilen, Flurstücken, topografischen Objekten usw. sind Flur-, Orts- und Geländenamen (= geografische Namen der amtlichen Vermessung) ein unentbehrliches Hilfsmittel für Grundeigentümer, Bewirtschafter, Rettungsdienste, Zustelldienste, Behörden, Wanderer, Forscher, Historiker usw. Bei amtlichen Vermessungen, Landumlegungen usw. werden alle heute noch gebräuchlichen Flur-, Orts- und Geländenamen erhoben und ihre Schreibweise festgelegt. Die erhobenen Namen werden mit der festgelegten Schreibweise in den Grundstückbeschreibungen der amtlichen Bewertung, den Grundbuchplänen, den Übersichtsplänen, den Landeskarten usw. verwendet.

Eine Arbeitsgruppe hat den Nomenklaturplan sowie das zugehörige Namensverzeichnis überarbeitet. Der Gemeinderat hat die überarbeiteten Unterlagen genehmigt. Insbesondere was die Schreibweise betrifft erfolgt die abschliessende Genehmigung durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern.

18.01.2019 - Ressortverteilung Gemeinderat

Der Gemeinderat hat die Ressorts (unverändert) wie folgt zugewiesen:

Präsidiales: Matthias Sommer
Finanzen und Bauen: Hans Rudolf Gasser
Bildung:  Regina Wittwer-Stoller
Sicherheit: Ernst Linder
Soziales:  Kathrin Schönholzer-Strahm
Ver- und Entsorgung:   Hansrudolf Aeschlimann
Verkehr und Wirtschaft: Peter Mosimann
18.01.2019 - Leitungskataster: Genehmigung Vertrag mit der Ruefer Ingenieure AG als Datenverwaltungsstelle

Der Gemeinderat hat die Ruefer Ingenieure AG als Datenverwaltungsstelle für den Leitungskataster LKBE bestimmt.

Mit dem neuen kantonalen Geoinformationsgesetz werden die Gemeinden im Kanton Bern verpflichtet, bis Ende 2020 einen Leitungskataster aufzubauen. Dafür müssen die Werke den Gemeinden Ihre Leitungsdaten in geeigneter Form zur Verfügung stellen. Die Einführung des Leitungskatasters der Gemeinde Röthenbach ist für die Etappe 2019 mit Starttermin im Januar 2019 vorgesehen.

18.01.2019 - Tageskarten Gemeinden

Der Gemeinderat hat die aktualisierte Statistik der Tageskarten-Gemeinden zur Kenntnis genommen. Die Statistik weist im Jahr 2018 einen  Aufwandüberschuss von Fr. 1‘360.00 aus. In den Kosten nicht berücksichtigt sind die Verwaltungskosten und die Kosten für die Software des Reservationssystems. Die Gesamtauslastung der Tageskarten lag bei 81.53 %, der Anteil Einheimischer, die vom Angebot Gebrauch machten, bei 45.13 %. Im Sinne der Förderung des öffentlichen Verkehrs hat der Rat beschlossen, weiterhin zwei Tageskarten anzubieten. Der Verkaufspreis bleibt unverändert bei Fr. 45.00 je Tageskarte.

18.01.2019 - Fusswegverbindung Dorf-Salzhaus - Kreditabrechnung

Am 14.11.2016 hat der Gemeinderat für die Erstellung einer Fusswegverbindung Dorf bis Salzhaus einen Verpflichtungskredit von brutto Fr. 27‘000.00 beschlossen. Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnung, welche mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 6‘678.40 abschliesst, genehmigt.

18.01.2019 - Zustandsuntersuchungen Abwasserleitungen Ryffersegg/Gauchern

Die Kommission Ver- und Entsorgung hat dem Gemeinderat beantragt, eine 2. Etappe der Zustandsuntersuchungen für Abwasserleitungen, im Rahmen der generellen Entwässerungsplanung (GEP), in Auftrag zu geben. Der Gemeinderat hat die Ruefer Ingenieure AG mit den Projektierungsarbeiten für die Zustandsuntersuchungen der Abwasserleitungen Ryffersegg/Gauchern beauftragt. Die Zustandsuntersuchungen beinhalten das Spülen und das Filmen der Abwasserleitungen inkl. der entsprechenden Auswertungen.

2018

21.12.2018 - Pressemitteilung 14. Gemeinderatssitzung 2018
28.11.2018 - Protokoll Gemeindeversammlung vom 23.11.2018

Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
Dorf 6
3538 Röthenbach i. E.

Telefon
034 491 14 05

E-Mail
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