Impressionen Gemeinde Röthenbach i. E.
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Mitteilungen

2021

29.11.2021 - Neufassung Gebührenreglement

Das Gebührenreglement ist durch die Gemeindeversammlung vom 26. November 2021 genehmigt worden und tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.

29.11.2021 - Teilrevision Personalreglement

Die Ergänzung des Personalreglements ist durch die Gemeindeversammlung vom 26. November 2021 genehmigt worden. Diese tritt per 01.01.2022 in Kraft.

16.11.2021 - Öffentliche Mitwirkung Überbauungsordnung Materialabbau- und Deponiezone Stauffenbrunnen

Der Gemeinderat Röthenbach bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung zur Materialabbau- und Deponiezone Stauffenbrunnen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Die Unterlagen zur Materialabbau- und Deponiezone Stauffenbrunnen liegen vom 19. November bis zum 20. Dezember 2021 in der Gemeindeverwaltung auf und sind auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Röthenbach zu richten.

Röthenbach, 15.11.2021
Der Gemeinderat

29.10.2021 - Archäologisches Inventar - Verfügung des Amtes für Kultur

(nach Art. 13a Abs. 2 und 3 BauV)

Nachführung des Archäologischen Inventars aller Gemeinden des Kantons Bern gemäss Art. 13d der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1).

Stand 2021, Aufnahme durch den Archäologischen Dienst des Kantons Bern. Veröffentlichung der Nachführung des Archäologischen Inventars, Möglichkeit zur Einsichtnahme und zu schriftlichen Äusserungen und Anträgen gemäss Art.13a Abs. 1 und Art. 13b Abs. 2 BauV.

Die Akten können beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, 3018 Bern, vom 8. November 2021 bis und mit 7. Dezember 2021 eingesehen werden (Voranmeldung obligatorisch unter adb.bauen@be.ch oder per Telefon 031 633 98 98).

Alle nachgewiesenen und vermuteten archäologischen Stätten und Fundstellen (inklusive der Kategorie „Einzelfunde") sowie Ruinen gelten als Objekte des Archäologischen Inventars des Kantons Bern im Sinne von Art. 13 Abs. 3 BauV und Art. 22 Abs. 3 des Dekrets vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) („K-Objekte"). Bei neuen Entdeckungen gilt der Artikel 10f Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0).

Mit der Veröffentlichung dieser Verfügung und dem ungenutzten Ablauf der Beschwerdefrist wird die Nachführung des Archäologischen Inventars aller Gemeinden des Kantons Bern in Kraft treten. Mit der Inkraftsetzung dieser Verfügung werden folgende Inventare aufgehoben: Archäologisches Hinweisinventar von 1982, nachgeführtes Archäologisches Inventar von 2005 für das alte Amt Büren, nachgeführtes Archäologisches Inventar von 2010 für das alte Amt Signau, nachgeführtes Archäologisches Inventar von 2011 für den Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen.

Am lnventarentwurf wurden aufgrund diverser Anträge und Hinweise folgende Änderungen vorgenommen:

Fundstellen

  • Die Fundstelle Koppigen/Kornhaus St. Niklaus wurde von der Parzelle Grundbuch-Nr. 396 auf die Parzelle Grundbuch-Nr. 197 verschoben, auf der sich das fragliche Gebäude befindet.
  • Die Fundstelle Saanen/Dorf/ Chalet Jason wurde von der Parzelle Grundbuch-Nr. 709 auf die Parzelle Grundbuch-Nr. 3280 verschoben, auf der das Fundobjekt im Jahr 1957 gefunden wurde.
  • Die Fundstelle Studen/Kirchweg 3-5 wurde von der Parzelle Grundbuch-Nr. 890 auf die Parzelle Grundbuch-Nr. 1081 verschoben, auf der die Baubegleitung im Jahr 2006 stattgefunden hat.
  • Die Fundstelle Wileroltigen/In der Aare (unterhalb der Saane-Einmündung) wird nicht in die Verfügung aufgenommen, da sie eindeutig nicht auf dem heutigen Gemeindegebiet von Wileroltigen zu lokalisieren ist.
  • Der Flurname der Fundstelle Saanen/Underer Frischewang wird zu Underer Frischenwert geändert.
  • Der Flurname der Fundstelle Wileroltigen/Dorf/Bauernhof Stoos wird zu Dorf/Bauernhof Stooss geändert.
  • Die Datierung der Fundstelle Rohrbach/Rohrbach/Madiswil wird von „römisch" auf „Mittelalter/Neuzeit" korrigiert.

Schutzgebiet

  • Das archäologische Schutzgebiet bei der Fundstelle Kallnach/Challnechwald / Oberholz (SG 368) wird um den Perimeter der Überbauungsordnung « Kiesgrube Challnechwald », die mit dem Gesamtentscheid durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung vom 24. Mai 2017 in Kraft getreten ist, verkleinert. Die Untersuchung der archäologischen Hinterlassenschaften in diesem Gebiet ist im Rahmen besagter Überbauungsordnung geregelt.

Rechtsmittelbelehrung (Art.13a Abs. 4 BauV):
Beschwerdefähig sind diejenigen Personen, Behörden und Organisationen, die bei der öffentlichen Einsichtnahme eine Ergänzung des Inventars verlangt haben. Beschwerden sind schriftlich und begründet bis spätestens am 7. Dezember 2021 (Datum der Postabgabe) beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Ressort Archäologisches Inventar, Postfach, 3001 Bern einzureichen. Mit der Beschwerde kann nur gerügt werden, das Inventar sei unvollständig. Archäologische Fundstellen können nicht aus dem Inventar gestrichen werden.

Bern, 25. Oktober 2021
Kantonales Amt für Kultur
Der Vorsteher: Hans Ulrich Glarner

27.10.2021 - LOS Röthebach Nr. 86
22.10.2021 - Generelle Entwässerungsplanung Unterhalt 3. Etappe Oberei – Kreditbeschluss und Arbeitsvergabe

Die 3. Etappe der Unterhaltsarbeiten im Rahmen der Generellen Entwässerungsplanung betrifft die öffentlichen Leitungen zwischen Röthenbach und Oberei. Der Gemeinderat hat dafür einen Verpflichtungskredit von Fr. 25‘500 bewilligt. Die Arbeiten sind an die Firma Landolt Kanalunterhalt AG aus Langenthal sowie die Firma Ruefer Ingenieure AG aus Langnau vergeben worden.

22.10.2021 - Behebung Mängel öffentliche Schutzräume Hübeli 33 und Hübeli 33b; Nachkreditbeschluss

Im Rahmen der periodischen Schutzraumkontrolle ist die Gemeinde als Eigentümerin der öffentlichen Schutzräume Hübeli 33 und Hübeli 33b aufgefordert worden einige Mängel zu beheben. In finanzieller Hinsicht am aufwändigsten ist der Ersatz von 4 Gasfiltern im Schutzraum Hübeli 33. Der Gemeinderat hat für die Ersatzbeschaffung der 4 Gasfilter einen Nachkredit von Fr. 14‘800.00 bewilligt.

22.10.2021 - Die Feuerwehr Röthenbach i. E. konnte ihr neues Feuerwehrfahrzeug in Empfang nehmen.

Das Feuerwehrfahrzeug verfügt über ein AEBI Chassis. Der MT 750 hat einen 6 Zylinder Motor mit 156 PS. Den Aufbau konstruierte die Firma VOGT AG in Oberdiessbach. Es werden 1500 Liter Wasser, 4 Atemschutzgeräte, 1 Akkulüfter mit einer Leistung von gut 19 m3/h sowie 120 Meter Transportleitung (75 mm) und 180 Meter Druckleitung (40 mm) mitgeführt. Das Fahrzeug ist auf eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h ausgelegt und kann mit dem Führerausweis der Kategorie B gefahren werden. Das Fahrzeug entspricht der Topographie der Gemeinde Röthenbach i. E. und kann dadurch auch jeden abgelegenen Hof erreichen. Eine Person kann zum Ereignis fahren und sämtliches Material transportieren, welches für die Bewältigung der ersten 15 Minuten nötig ist.

Bildergalerie
20.10.2021 - Finanzplan 2021-2026
20.10.2021 - Budget 2022

Erfolgsrechnung

Allgemeiner Haushalt
Der allgemeine Haushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 68'210 ab. Das Budget 2021 rechnet mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 21’950. Die Verschlechterung begründet insbesondere bei den Abschreibungen (+42'190), beim Transferaufwand (+ 88'060) sowie beim Transferertrag (-91'590). Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. -1'320 ab. Zusätzliche Abschreibungen werden im Budget 2022, gemäss den gesetzlichen Vorgaben keine vorgenommen.

Spezialfinanzierung Wasser
In der Spezialfinanzierung Wasserversorgung resultiert ein Ertragsüberschuss von Fr. 33‘780. Der Ertragsüberschuss kommt insbesondere in Folge von höheren Anschlussgebühren und Löschgebühren, insgesamt Fr. 70'000 zu Stande. Die Eigenkapitalreserven der Spezialfinanzierung (Rechnungsausgleich) betragen per 01.01.2021 rund Fr. 336‘000.00.

Spezialfinanzierung Abwasser
In der Spezialfinanzierung Abwasser resultiert ein Ertragsüberschuss von Fr. 14‘860.00. Die Eigenkapitalreserven der Spezialfinanzierung (Rechnungsausgleich) betragen per 01.01.2021 rund Fr. 389‘000.00.

Spezialfinanzierung Abfall
In der Spezialfinanzierung Abfall resultiert ein Ertragsüberschuss von Fr. 6‘400.00. Der Finanzhaushalt der Spezialfinanzierung Abfall ist stabil und kostendeckend. Die Spezialfinanzierung Abfall verfügt per 01.01.2021 über Reserven in der Höhe von Fr. 342‘000.00.

Spezialfinanzierung Fernwärme
In der Spezialfinanzierung Fernwärme resultiert ein Ertragsüberschuss von Fr. 11‘850.00. Die Spezialfinanzierung Fernwärme verfügt über eine Reserve von gut Fr. 108‘000.00. Die Planzahlen beinhalten auch Neuanschlüsse, welche immer noch einzelfallweise erfolgen.

Investitionsrechnung
Das Budget der Investitionsrechnung rechnet mit Nettoinvestitionen von insgesamt Fr. 729‘300. Davon betreffen Fr. 105'000 die Spezialfinanzierung Abwasser. Fr. 624'300 betreffen den Steuerhaushalt.

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25.08.2021 - LOS Röthebach Nr. 85
25.08.2021 - Pflege und Instandstellung der Stauffeneiche

Ein Sturm beschädigte die über 600-jährige Stauffeneiche. Nun musste die Baumpflege abgebrochene und lose Äste mit einem grossen Autokran herunterholen.

Das Gewitter mit heftigen Sturmböen und Hagel vom 21. Juni 2021 hat der alten Eiche schwer zugesetzt. Riesige Äste sind dabei abgebrochen und heruntergefallen, andere blieben im Baum hängen. Da der Wanderweg direkt unter der Eiche durchführt, bestand Gefahr, dass jemand verletzt wird. Aber auch die Eiche benötigte nun grössere Arbeiten zur Pflege und Stabilisierung. Besitzerin Anna Thormann aus Bern bedeutet die alte Eiche sowie mehrere andere uralte Bäume auf Hinter Stauffen sehr viel. Darum liess sie die Eiche nach 2007 nun ein weiteres Mal pflegen.

Mit Autokran und Spezialisten in der Baumpflege das Möglichste zur Erhaltung der vermutlich ältesten Bernerin tun.
Der riesige Autokran der Firma Haussener Kran und Transport GmbH aus Lanzenhäusern fuhr am 23. Juli 2021 auf Hinter Stauffen. Mit gut 43 Tonnen Gewicht kein einfaches Unterfangen, ist doch die Strasse auf den letzten 200 Metern eher schmal. Aber Chauffeur und Kranführer Marcel Guillebeau kennt seine Maschine und steuerte das Ungetüm zur Stauffeneiche. Nachdem der Kran sicher stand, fuhr er den Ausleger bis zu 60 Meter hoch. Bei den riesigen Ausmassen der Eiche ist das auch nötig, ragen die Äste doch über 25 Meter hoch und seitwärts. Baumpfleger Peter Spycher von der Spycher Baumpflege in Mamishaus, bestieg die Eiche anschliessend mit Kletterausrüstung und Motorsäge, gesichert am Langseil von seinem Mitarbeiter. Ein riesiger, angebrochener Ast in der Baummitte wurde am Kran befestigt und danach abgesägt. Sogleich hob der Kran den Ast, der zwei Tonnen wog, aus dem Baum auf den Holzlagerplatz. Immer mehr zeigte sich das Ausmass des Sturmschadens – ein riesiges Loch entstand im Astwerk der Eiche mit dem Aussägen der beschädigten Äste. Später wurde an mehreren Ästen ein Entlastungsschnitt gemacht. Peter Spycher sagt: «Mit diesem Schnitt vermindern wir die Angriffsfläche für Schnee- und Windlasten.» Zudem wurden bruchgefährdete Äste mit Statikseilen verbunden.

Seit über 600 Jahren steht die Eiche an ihrem Platz. Viel könnte sie aus den vergangenen Jahrhunderten erzählen.
Mit einem Stammumfang von 6,70 Meter steht die mächtige Traubeneiche, gewaltig und eindrücklich, auf einer kleinen Anhöhe auf der Stauffenalp, schon seit über sechs Jahrhunderten. Der Durchmesser der Baumkrone beträgt gute 25 Meter. Die Stauffenalp – oder eben Hinter Stauffen – liegt in der äussersten Ecke der Gemeinde Röthenbach Richtung Heimenschwand. Sie stand da, als Pest und Cholera wüteten, bei mehreren Kriegen, beim Brand der Würzbrunnenkirche 1494 und der Wassernot im Emmental 1837. Sie steht aber auch heute noch da, wenn sie als besonderes Sujet für Hochzeitsfotos und CD-Taufen dient, als grosse Schattenspenderin für müde Wanderer und bietet einen idyllischen Grillplatz für die alljährliche Stauffenpredigt. Wie lange das aber noch so bleibt, ist fraglich. Die Eiche zeigt doch mittlerweile Altersschwäche, was aber bei einem so alten Baum normal sei, sagt Baumpfleger Peter Spycher. Alte Brüche und Pilzbefall machen ihr zu schaffen. Vor allem der Schwefelporling, ein aggressiver, holzzersetzender Pilz, der unter anderem Eichen befällt, setzt ihr zu. Andererseits bietet die Eiche aber Lebensraum für über 500 verschiedene Tiere und Pilze und leistet einen grossen Beitrag zur Biodiversität.

Neue Pächterfamilie Leuenberger nach 99 Jahren Familie Wyss auf Hinter Stauffen
Die Gebrüder Ernst und Hansueli Wyss wurden auf Hinter Stauffen geboren, als dritte Generation Wyss und Pächter des Landwirtschaftsbetriebes. Ihr Grossvater konnte vor 99 Jahren die Pacht von den Schwestern Elisabeth und Marianne Thormann übernehmen. Sie verbrachten beide ihr ganzes Leben mit und um die Stauffeneiche. Ernst und Hansueli Wyss sagen: «Es gibt immer wieder Leute, die die Eiche als Kraftort aufsuchen, ja sogar in ihren Ästen herumklettern.» Aber das hätten sie nie gemacht, niemals hätten sie die Eiche bestiegen. Seit 1. Januar 2021 hat nun Familie Edwin und Marianne Leuenberger aus Eggiwil den Betrieb von Eigentümerin Anna Thormann in Pacht. Auch ihnen ist die Pflege und der Erhalt der alten Bäume ein Anliegen.

Anna-Katharina Flükiger

Für Bilder der Pflege und Instandstellung der Stauffeneiche von Anna-Katharina Flükiger klicken Sie auf die Bildergalerie.

Bildergalerie
Pflege und Instandstellung der Stauffeneiche , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
20.08.2021 - Unwetterschaden Buchen-Grub; Nachkreditbeschluss

Die Gemeindestrasse Loohwald-Heimenrütti-Bühl-Buchen ist zwischen Buchen und Grub durch die starken Regenfälle beschädigt worden. Weil das Gelände abgerutscht ist, hat sich das betroffene Strassenstück abgesenkt. Für die Sanierung hat der Gemeinderat einen Nachkredit von Fr. 28‘000.00 bewilligt.

20.08.2021 - Ausbau und Sanierung Gemeindestrasse Heimenrütti-Grub; Kreditabrechnung

Die Kreditabrechnung für den Ausbau und die Sanierung der Gemeindestrasse Heimenrütti-Grub weist eine Kreditüberschreitung von Fr. 13‘195.95 aus. Im Bereich einer Hauseinfahrt musste eine Stützmauer erstellt werden. Diese war im Kostenvoranschlag nicht enthalten. Die Kosten für die Stützmauer belaufen sich auf Fr. 16‘398.15. Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnung genehmigt und den Nachkredit von Fr. 13‘195.95 bewilligt.

20.08.2021 - Generelle Entwässerungsplanung, Unterhalt 3. Etappe Oberei

Der Gemeinderat hat eine weitere Etappe für die Unterhaltsarbeiten an den Abwasserleitungen in Auftrag gegeben. Diese betrifft die Abwasserleitungen im Gebiet Oberei. Weil die ARA-Leitung zwischen Fraumatt und Häberen in den nächsten Jahren durch eine Freispiegelleitung ersetzt werden soll, wird dieser Leitungsabschnitt von den Unterhaltsarbeiten ausgenommen. Der Gemeinderat hat die Ruefer Ingenieure AG mit den Projektierungsarbeiten der 3. Etappe beauftragt.

16.07.2021 - Archäologisches Inventar aller Gemeinden des Kantons Bern

Das Archäologische Inventar des Kantons Bern wurde gemäss Art. 13d der Bauverordnung (BSG 721.1) vom Archäologischen Dienst des Kantons Bern nachgeführt. Der aktuelle Stand liegt jetzt vor. Im Inventar wurden alle nachgewiesenen oder vermuteten archäologischen Stätten und Fundstellen (inklusive Einzelfunde) sowie Ruinen aufgenommen.

Vor dem Erlass des Inventars durch das kantonale Amt für Kultur wird die aktualisierte Nachführung des Archäologischen Inventars gemäss Art. 13a, Abs. 1 Bauverordnung veröffentlicht und es besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme.

Die Akten können beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, 3018 Bern-Bümpliz vom Montag, 19. Juli 2021 bis und mit Donnerstag, 16. September 2021 eingesehen werden (Voranmeldung obligatorisch unter adb.bauen@be.ch oder per Telefon 031 633 98 98).

Nach Art. 13a der Bauverordnung können diejenigen Personen, Behörden und Organisationen sich zum Entwurf äussern und Anträge stellen, welche nach Art. 35 Abs. 2 und Art. 35a Baugesetz (BSG 721) zu einer Einsprache berechtigt sind. Die Äusserungen und Anträge sind schriftlich und begründet bis spätestens am Donnerstag, 16. September 2021 (Datum der Postabgabe) beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Ressort Archäologisches Inventar, Postfach, 3001 Bern einzureichen.

Das Amt für Kultur erlässt das Inventar in Kenntnis der Eingaben. Beschwerden gegen die Inkraftsetzungsverfügung können nur von Personen, Behörden und Organisationen geführt werden, die eine Ergänzung des Inventars verlangt haben. Archäologische Fundorte können nicht aus dem Inventar gestrichen werden.

Im Übrigen wird auf die Art. 13 bis 13c der Bauverordnung verwiesen.

Bern, 9. Juli 2021
Kantonales Amt für Kultur
Der Vorsteher: Hans-Ueli Glarner

Archäologischer Dienst des Kantons Bern
Der Kantonsarchäologe: Adriano Boschetti

09.07.2021 - Weisungen Legat Tschanz-Dornig Hans

Der Gemeinderat hat am 5. Juli 2021 die Richtlinien zum Legat Tschanz-Dornig Hans überarbeitet. Künftig muss nach dem Abschluss der Ausbildung kein Diplom bzw. Abschlussbestätigung mehr eingereicht werden. Das massgebliche steuerbare Einkommen, welches über die Beitragshöhe bestimmt, ist um Fr. 10‘000 erhöht worden. Weiter wurde der Betrag für ein volles (100 %) Stipendium auf neu Fr. 3‘500.00 festgesetzt. Die Änderungen treten per 1. Juli 2021 in Kraft.

09.07.2021 - Einsatz Manfred Bieri als Käfervogt

Weil sich die Käfersituation in den Wäldern in Folge von Sturmschäden wiederum zugespitzt hat, hat die Waldabteilung Voralpen eine intensive Überwachung von Wäldern im Käferbekämpfungsgebiet angeordnet.
Die Waldabteilung Voralpen beantragte deshalb bei der Gemeinde, den Gemeindewerkchef Manfred Bieri mit der Aufgabe der Käferüberwachung zu beauftragen. Dank seinen guten Ortskenntnissen und seinem Interesse am Wald ist Manfred Bieri für diese Aufgabe bestens geeignet. Weiter verfügt Manfred Bieri über die erforderlichen Holzerkurse. Der Gemeinderat hat am 5. Juli 2021 das Arbeitspensum von Manfred Bieri erweitert. Der Kanton entschädigt der Gemeinde die für die Überwachung der Käfersituation geleisteten Arbeitsstunden.

25.06.2021 - Hundetaxe 2021

Gemäss Gebührenverordnung vom 15. Dezember 2020 beträgt die Hundetaxe Fr. 40.00 pro Hund. Die Taxe ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen, der am 1. August 2021 über sechs Monate alt ist. Der Rechnungsversand erfolgt im August. Auf die Abgabe einer Hundemarke wird verzichtet.

Die HundehalterInnen werden gebeten, Mutationen in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch / 0848 777 100) vorzunehmen und anschliessend bis zum 31. Juli 2021 bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. zu melden. HundehalterInnen, welche taxpflichtige Hunde nicht melden, werden gebüsst.

Der Gemeinderat

23.06.2021 - Protokoll Gemeindeversammlung vom 04.06.2021

Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
Dorf 6
3538 Röthenbach i. E.

Telefon
034 491 14 05

E-Mail
info@roethenbach.ch

Montag / Donnerstag / Freitag
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