Impressionen Gemeinde Röthenbach i. E.
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Einwohnerkontrolle

Wohnsitzbestätigung

Die Wohnsitzbestätigung wird Ihnen zusammen mit einer Rechnung per Post zugestellt (Fr. 20.00 + Fr. 5.00 für Porto und Rechnungsstellung). Die Ausstellung für minderjährige Personen erfolgt kostenlos.

Hinweise zu speziellen Verwendungszwecken:

Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde

Ein Umzug innerhalb der Gemeinde ist spätestens 14 Tage nach dem Umzug bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. zu melden. Die Meldung kann persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. oder online via eUmzugCH erfolgen.

Für ausländische Staatsangehörige mit bestimmten Aufenthaltsbewilligungen sowie für Wochenaufenthalter/innen steht eUmzugCH nicht zur Verfügung. 

Adressauskunft

Die Einwohnerkontrolle erteilt gestützt auf das Datenschutzreglement Auskunft aus der Einwohnerkontrolle. Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen.

Die Gebühr beträgt Fr. 10.00 bei Barzahlung am Schalter und Fr. 15.00 bei Online-Bestellung mit Rechnung.

Dieser Online-Dienst ist für Einzelauskünfte. Für Listenauskünfte muss zwingend ein schriftliches Gesuch eingereicht werden.

Anmeldung/Zuzug

Ziehen Sie in die Gemeinde Röthenbach? Herzlich willkommen! Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. an. 

Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche den eUmzugCH nutzt, kann die Umzugsmeldung elektronisch via eUmzugCH erfolgen. Die Vorsprache am Schalter entfällt. 

Für ausländische Staatsangehörige mit bestimmten Aufenthaltsbewilligungen, für Wochenaufenthalter/innen sowie für Zuzüge aus dem Ausland steht eUmzugCH nicht zur Verfügung. 

Abmeldung/Wegzug

Beim Wegzug aus der Gemeinde Röthenbach i. E. melden Sie sich spätestens am Tage des Wegzugs bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach ab. Sie können sich persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. oder online via eUmzugCH abmelden. 

Für ausländische Staatsangehörige mit bestimmten Aufenthaltsbewilligungen, für Wochenaufenthalter/innen sowie für Wegzüge ins Ausland steht eUmzugCH nicht zur Verfügung. 

Datensperre

Jede Einwohnerin / jeder Einwohner kann von der Gemeinde verlangen, dass seine Daten für Listenauskünfte an private Personen gesperrt werden. Der Nachweis eines schützenswerten Interesses ist nicht erforderlich. Dazu füllen Sie bitte das Formular "Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe an Private" vollständig aus und reichen dieses bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach ein.

Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
Dorf 6
3538 Röthenbach i. E.

Telefon
034 491 14 05

E-Mail
info@roethenbach.ch

Montag / Donnerstag / Freitag
08.00–12.00 Uhr / 14.00–16.30 Uhr
Dienstag
08.00–12.00 Uhr / 14.00–18.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen