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Die Einwohnerkontrolle erteilt gestützt auf das Datenschutzreglement Auskunft aus der Einwohnerkontrolle. Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen.
Die Gebühr beträgt Fr. 10.00 bei Barzahlung am Schalter und Fr. 15.00 bei Online-Bestellung mit Rechnung.
Dieser Online-Dienst ist für Einzelauskünfte. Für Listenauskünfte muss zwingend ein schriftliches Gesuch eingereicht werden.
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