Steuerverwaltung
Steuern bezahlen
Informationen über das Bezahlen der Steuern finden Sie auf der Internetseite des Kantons Bern. Zahlungserleichterungen sind mit der Steuerverwaltung des Kantons Bern abzusprechen.
Veranlagung nach Art. 41 StG.
Wenn im Zeitpunkt der Veranlagung bereits sicher feststeht, dass die Voraussetzungen für einen ganzen Steuererlass erfüllt sind, kann das steuerbare Einkommen durch einen besonderen Abzug auf Null gesetzt werden. Das Formular ist zusammen mit der Steuererklärung bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. einzureichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons Bern.
Steuererlass
Wer in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, ein Gesuch um Steuererlass einzureichen. Das vollständig ausgefüllte Gesuch mit allen Unterlagen ist bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach einzureichen. Das Formular sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons Bern.
Steuererklärung ausfüllen
Als steuerpflichtige Person müssen Sie Ihre entsprechende Steuererklärung ausfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern.