Impressionen Gemeinde Röthenbach i. E.
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Steuerverwaltung

Veranlagung nach Art. 41 StG.

Wenn im Zeitpunkt der Veranlagung bereits sicher feststeht, dass die Voraussetzungen für einen ganzen Steuererlass erfüllt sind, kann das steuerbare Einkommen durch einen besonderen Abzug auf Null gesetzt werden. Das Formular ist zusammen mit der Steuererklärung bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. einzureichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons Bern.

Steuererlass

Wer in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, ein Gesuch um Steuererlass einzureichen. Das vollständig ausgefüllte Gesuch mit allen Unterlagen ist bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach einzureichen. Das Formular sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons Bern.

Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
Dorf 6
3538 Röthenbach i. E.

Telefon
034 491 14 05

E-Mail
info@roethenbach.ch

Montag / Donnerstag / Freitag
08.00–12.00 Uhr / 14.00–16.30 Uhr
Dienstag
08.00–12.00 Uhr / 14.00–18.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen