Impressionen Gemeinde Röthenbach i. E.
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Veranlagung nach Art. 41 StG.

Abteilung
Kategorie

Wenn im Zeitpunkt der Veranlagung bereits sicher feststeht, dass die Voraussetzungen für einen ganzen Steuererlass erfüllt sind, kann das steuerbare Einkommen durch einen besonderen Abzug auf Null gesetzt werden. Das Formular ist zusammen mit der Steuererklärung bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. einzureichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons Bern.

Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
Dorf 6
3538 Röthenbach i. E.

Telefon
034 491 14 05

E-Mail
info@roethenbach.ch

Montag / Donnerstag / Freitag
08.00–12.00 Uhr / 14.00–16.30 Uhr
Dienstag
08.00–12.00 Uhr / 14.00–18.30 Uhr
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geschlossen