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Wenn im Zeitpunkt der Veranlagung bereits sicher feststeht, dass die Voraussetzungen für einen ganzen Steuererlass erfüllt sind, kann das steuerbare Einkommen durch einen besonderen Abzug auf Null gesetzt werden. Das Formular ist zusammen mit der Steuererklärung bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. einzureichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons Bern.