Handlungsfähigkeitszeugnis
Mit Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) über. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten der KESB Emmental finden Sie unter den nachstehenden Links.