Impressionen Gemeinde Röthenbach i. E.
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Dienstleistungen

Baubewilligungspflicht/-verfahren

Baubewilligungspflichtig sind alle künstlich geschaffenen und auf Dauer angelegten Bauten, Anlagen und Einrichtungen, die in fester Beziehung zum Erdboden stehen und geeignet sind, die Nutzungsordnung zu beeinflussen, indem sie zum Beispiel den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen (Art. 1a Baugesetz).

Bei der Baueingabe, spätestens aber bei der Publikation, müssen die Bauprofile erstellt sein.

Anmeldung/Zuzug

Ziehen Sie in die Gemeinde Röthenbach? Herzlich willkommen! Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. an. 

Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche den eUmzugCH nutzt, kann die Umzugsmeldung elektronisch via eUmzugCH erfolgen. Die Vorsprache am Schalter entfällt. 

Für ausländische Staatsangehörige mit bestimmten Aufenthaltsbewilligungen, für Wochenaufenthalter/innen sowie für Zuzüge aus dem Ausland steht eUmzugCH nicht zur Verfügung. 

Abmeldung/Wegzug

Beim Wegzug aus der Gemeinde Röthenbach i. E. melden Sie sich spätestens am Tage des Wegzugs bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach ab. Sie können sich persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. oder online via eUmzugCH abmelden. 

Für ausländische Staatsangehörige mit bestimmten Aufenthaltsbewilligungen, für Wochenaufenthalter/innen sowie für Wegzüge ins Ausland steht eUmzugCH nicht zur Verfügung. 

Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
Dorf 6
3538 Röthenbach i. E.

Telefon
034 491 14 05

E-Mail
info@roethenbach.ch

Montag / Donnerstag / Freitag
08.00–12.00 Uhr / 14.00–16.30 Uhr
Dienstag
08.00–12.00 Uhr / 14.00–18.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen