Ein Strassenentwässerungsschacht der Gemeindestrasse Looh weist starke Schäden auf. Für die Sanierung des Schachtes hat der Gemeinderat am 26. April 2021 einen Nachkredit von Fr. 6‘000.00 bewilligt.
Mitteilungen
2021
Die Entwässerung sowie der Deckbelag an der Moosmattestrasse sollen gemäss Finanzplanung noch in diesem Jahr erneuert werden. Der Gemeinderat hat am 26. April 2021 für die Bauarbeiten einen Verpflichtungskredit von Fr. 30‘000 bewilligt und die entsprechenden Arbeiten vergeben.
Gemäss Art. 71 GV (170.111) verabschiedet der Gemeinderat die Jahresrechnung 2020 der Einwohnergemeinde Röthenbach i. E.:
ERFOLGSRECHUNG | Aufwand Gesamthaushalt | CHF 4‘405’773.79 |
Ertrag Gesamthaushalt | CHF 5‘003‘067.45 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 597‘293.66 | |
davon | ||
Aufwand Allgemeiner Haushalt | CHF 3‘793‘993.09 | |
Ertrag Allgemeiner Haushalt | CHF 4‘284‘726.00 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 490‘732.91 | |
Aufwand Wasserversorgung | CHF 147‘552.25 | |
Ertrag Wasserversorgung | CHF 177‘294.60 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 29‘742.35 | |
Aufwand Abwasserentsorgung | CHF 217‘855.20 | |
Ertrag Abwasserentsorgung | CHF 255‘394.65 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 37‘539.45 | |
Aufwand Abfall | CHF 87‘101.90 | |
Ertrag Abfall | CHF 105‘388.10 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 18‘286.20 | |
Aufwand Fernwärme | CHF 159‘271.35 | |
Ertrag Fernwärme | CHF 180‘264.10 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 20‘992.75 | |
INVESTITIONSRECHNUNG | Ausgaben | CHF 386‘289.80 |
Einnahmen | CHF 6‘653.05 | |
Nettoinvestitionen | CHF 379‘636.75 | |
NACHKREDITE gem. separater Tabelle | CHF 655‘995.91 |
Der Gemeindeversammlung wird beantragt, die Jahresrechnung 2020 zu genehmigen. Die detaillierte Jahresrechnung 2020 kann nachstehend heruntergeladen werden.
Der Kanton Bern beabsichtigt nach den Frühlingsferien die Kinder und Jugendlichen an den Schulen wöchentlich zu testen. Die Gemeinden können für ihre Schulen entscheiden, ob sie die Tests durchführen möchten oder nicht. Der Gemeinderat hat über die Einführung von Massentests an der Schule Röthenbach anlässlich der heutigen, ausserordentlichen Sitzung beschlossen.
Der Gemeinderat verzichtet einstimmig aus den nachfolgenden Gründen auf das Angebot für die Durchführung von Massentests:
- Der Test gaukelt eine falsche Sicherheit vor, die dazu führt, dass Massnahmen, welche ebenso wichtig und bewährt sind (Hände waschen), vernachlässigt werden.
- Der Gemeinderat zweifelt an der Verhältnismässigkeit Kosten/Nutzen.
- Der zeitliche Aufwand während des Schulbetriebes stört den Schulalltag.
- Die Tests können zu sozialen Spannungen und Ausgrenzungen führen, wenn einzelne Eltern ihre Kinder nicht testen lassen wollen. Die Testmassnahmen bieten Potenzial für sozialen Unfrieden.
- Die Freiwilligkeit der Tests wird als problematisch empfunden. Wenn schon, müssten flächendeckende Tests für alle obligatorisch sein.
Die Verkäufe der Tageskarten Gemeinden sind im letzten Jahr stark zurückgegangen. Bereits vor der Coronakrise war die Auslastung rückläufig. Die Corona-Situation hat diesen Trend stark verstärkt. In der Zeitspanne vom 01.07.2020 bis 28.02.2021 resultiert ein Verlust von Fr. 11‘616.65. Der Gemeinderat hat deshalb am 29. März 2021 beschlossen, in Anbetracht der aktuellen Corona-Situation vorläufig auf das Angebot einer GA-Tageskarte Gemeinden zu verzichten. Ende Jahr soll die Situation nochmals überprüft werden.
Für die Projektierung der Sanierungsarbeiten sowie eines Bühnenanbaus am Mehrzweckgebäude Hübeli hat der Gemeinderat am 29. März 2021 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums einen Verpflichtungskredit von Fr. 200'000.00 bewilligt. Die Langhard Architekten AG sowie weitere Fachplaner werden mit den Projektierungsarbeiten beauftragt.
Der Kanton Bern hat dem Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) im Herbst 2016 den Auftrag erteilt, im Kanton 236 Notfalltreffpunkte (NTP) zu installieren. Während länger anhaltenden Katastrophen und Notlagen (beispielsweise Erdbeben, Unwetter, Stromausfällen etc.) soll das zusätzliche Angebot des kommunalen Bevölkerungsschutzes im Ereignisfall die Sicherheit der Bevölkerung erhöhen.
Die Gemeinden übernehmen dadurch den Auftrag, das Informationsbedürfnis, die Absetzung von Notrufen sowie die Hilfe zur Selbsthilfe sicherzustellen und allenfalls die Güterverteilung zu erfassen und zu koordinieren. Die Evakuationen von Personen gehört jedoch nicht zu diesem Auftrag. Grundsätzlich sind die Gemeinden gesetzlich nicht verpflichtet, solche Notfalltreffpunkte zu installieren. Jedoch sind – oder werden – solche Notfalltreffpunkte in sämtlichen Kantonen eingeführt.
Im oberen Emmental übernimmt das Regionale Führungsorgan Region Langnau die Gesamtkoordination. In der Gemeinde Röthenbach soll der Notfalltreffpunkt im Gebäude der Gemeindeverwaltung Dorf 6 errichtet werden. Betrieben würde der Notfalltreffpunkt von Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung.
Letztmals wurden die Maschinentarife per 01.01.2011 angepasst. Per 01.01.2022 sollen die Tarife nun angepasst werden. Nebst der Teuerungsbereinigung sind auch die Fahrzeugkategorien angepasst und aktualisiert worden.
Das neue Wegreglement, welches seit 01.01.2021 in Kraft ist, bestimmt, dass Strassen der Klasse 5 nicht mehr unterhalten werden sollen. Verschiedene Strassenabschnitte sind deshalb mit Fahrverboten zu signalisieren. Es versteht sich von selbst, dass den Strassenbenutzern nicht zugemutet werden darf, dass diese die Klassierung einer Strasse ausdrücklich kennen. Vielmehr werden Verkehrsteilnehmer im Gelände auf Grund von objektiven Kriterien entscheiden, ob sie eine Strasse befahren oder nicht. Gemäss Rechtssprechung ist die Gemeinde deshalb angehalten potentiell fahruntaugliche Strassen im Gelände mit einem Fahrverbot zu signalisieren, falls diese nicht mehr unterhalten werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass im Falle einer Klage wegen mangelhaftem Strassenunterhalt die Gemeinde genügend geschützt wäre.
Der Gemeinderat hat für die Beschaffung der Signale einen Nachkredit von Fr. 6‘000.00 bewilligt.
Die Zustandsuntersuchungen der Abwasserleitungen Ryffersegg/Gauchern (2. Etappe) sind im Frühling 2019 gemacht worden. Seit Dezember 2020 liegt der Abschlussbericht vor.
Der Gemeinderat hat für die Sanierung von diversen ARA-Schächten einen Nachkredit von Fr. 7‘500.00 bewilligt.
Der heutige Konzessionsvertrag mit der BKW darf gemäss Abklärungen des Verbandes Bernischer Gemeinden (VBG) nur gestützt auf eine Rechtsgrundlage in einem Gemeindeerlass abgeschlossen werden. Eine solche Rechtsgrundlage fehlt zur Zeit in vielen Gemeinden, so auch in Röthenbach. Der Gemeinderat hat deshalb am 08.02.2021 ein neues Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung zu Handen der Gemeindeversammlung vom 04.06.2021 beschlossen. Sobald das Reglement vorliegt, soll auch der Konzessionsvertrag mit der BKW erneuert werden.
Die Bodenbeläge in den Büros der Bauverwaltung und der Finanzverwaltung sollen ersetzt werden. Im Budget 2021 ist dafür der nötige Kredit eingestellt worden. Der Gemeinderat hat am 08.02.2021 die Arbeiten an die Firma Böden Badertscher aus Zollbrück vergeben. Es ist geplant die Arbeiten vom Mittwoch 17.03.2021 bis Montag, 22.03.2021 auszuführen. Der Schalter der Gemeindeverwaltung bleibt in dieser Zeit geschlossen.
Die starken Regenfälle verbunden mit dem Schmelzwasser der grossen Schneemassen haben bei der Chuderhüsistrasse dazu geführt, dass eine Böschung ins Rutschen geraten ist. Die Böschung soll nun mit Steinkörben gesichert werden. Der Gemeinderat hat am 08.02.2021 den erforderlichen Nachkredit im Betrag von Fr. 20‘000.00 bewilligt.
Einladung zur Gedenkfeier
Aus Anlass der bevorstehenden Gräberaufhebung laden die Kirchgemeinde Röthenbach i. E. und die Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. am Freitag, 3. September 2021, 20.00 Uhr, herzlich zur Gedenkfeier auf den Friedhof Würzbrunnen mit anschliessendem Gottesdienst in der Würzbrunnenkirche ein.
Gräberaufhebung
Friedhof Dorf
Auf dem Friedhof Dorf werden im Jahr 2021 keine Gräber aufgehoben.
Friedhof Würzbrunnen
Die beiden hintersten zwei Reihen im östlichen Teil des Friedhofes sind im Herbst 2021 zur Aufhebung vorgesehen. Es betrifft zwölf Gräber der Jahre 1990 bis 1992 (Grab Nrn. 305–318).
Mit den Arbeiten wird Anfang Oktober 2021 begonnen. Angehörige der Verstorbenen oder Personen, welche die Gräber besorgen oder besorgen lassen, sind gebeten, über die Grabmäler bis zu diesem Zeitpunkt zu verfügen. Ab dem 1. Oktober 2021 werden nicht entfernte Gegenstände kostenlos weggeräumt und Rasen angesät.
Der Gemeinderat
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