Das neue Wegreglement, welches seit 01.01.2021 in Kraft ist, bestimmt, dass Strassen der Klasse 5 nicht mehr unterhalten werden sollen. Verschiedene Strassenabschnitte sind deshalb mit Fahrverboten zu signalisieren. Es versteht sich von selbst, dass den Strassenbenutzern nicht zugemutet werden darf, dass diese die Klassierung einer Strasse ausdrücklich kennen. Vielmehr werden Verkehrsteilnehmer im Gelände auf Grund von objektiven Kriterien entscheiden, ob sie eine Strasse befahren oder nicht. Gemäss Rechtssprechung ist die Gemeinde deshalb angehalten potentiell fahruntaugliche Strassen im Gelände mit einem Fahrverbot zu signalisieren, falls diese nicht mehr unterhalten werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass im Falle einer Klage wegen mangelhaftem Strassenunterhalt die Gemeinde genügend geschützt wäre.
Der Gemeinderat hat für die Beschaffung der Signale einen Nachkredit von Fr. 6‘000.00 bewilligt.